Warum Energy Sharing in Deutschland kaum klappt

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Kurz gesagt: Im Netz von Netze BW zahlt dein Nachbar 2027 auch für geschenkten Strom 17,17 Cent je Kilowattstunde, gerechnet mit vorläufigen Preisen. Teilen lohnt sich deshalb erst, wenn der Strom fast nichts kostet. Von 113 Netzbetreibern sagen 93 dazu kein Wort. Laut Bundesnetzagentur müssen sie dafür aber auch nichts weiter umsetzen.

Ich will meinen Strom dem Nachbarn schenken. Es geht nicht.

Seit muss jeder NetzbetreiberNetzbetreiber Der Netzbetreiber betreibt das Stromnetz in deiner Gegend, wartet es und baut es aus. Er bringt den Strom zu dir, verkauft ihn dir aber nicht. Für das Netz zahlst du das Netzentgelt, auch für geteilten Strom. Im Lexikon weiterlesen das Teilen möglich machen.Quelle 1 Hier sind fünf Gründe, warum es trotzdem kaum jemand nutzt.

Das sagen andere

Drei Kommentare auf Reddit, aus einem Beitrag zu Energy SharingEnergy Sharing Energy Sharing heißt: Du teilst Strom aus Sonne oder Wind mit anderen im selben Netzgebiet, über das öffentliche Netz. Geregelt ist das seit Dezember 2025 in § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes. Seit dem 1. Juni 2026 müssen Netzbetreiber es möglich machen. Erzeugung und Verbrauch werden jede Viertelstunde gemessen. Im Lexikon weiterlesen im Juli 2026:

Was zahlst du für eine Kilowattstunde?

Jede Kilowattstunde aus dem Netz hat dieselben Teile. Frei vereinbart ist nur der Preis für den Strom selbst. Das Netzentgelt bekommt der Netzbetreiber. Die Umlagen legt das Gesetz fest, für alle gleich. Die Konzessionsabgabe geht an die Gemeinde, die Steuern an den Staat.

Eine Kilowattstunde Strom, von oben nach unten: Strom, frei vereinbart; Netzentgelt je nach Netzbetreiber; Umlagen für KWKG, Offshore und besondere Netznutzung; Konzessionsabgabe je nach Gemeinde; Stromsteuer; auf alles 19 Prozent Umsatzsteuer.
Beim Teilen wird nur der erste Teil billiger. Alles darunter bleibt.

Mehr dazu: Strom einfach erklärt und Was kostet Energy Sharing?

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Quellen

  1. § 42c EnWG: Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (externe Seite, neuer Tab), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  2. Mitteilung Nr. 73 zur Umsetzung des Beschlusses GPKE (Energy Sharing) (externe Seite, neuer Tab), Bundesnetzagentur, , abgerufen am
  3. Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/7903 (externe Seite, neuer Tab), Deutscher Bundestag, , abgerufen am
  4. Vorläufige Netzentgelte Strom 2027 (externe Seite, neuer Tab), Netze BW, , abgerufen am
Alle 19 Quellen anzeigen
  1. § 2 KAV: Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgaben (externe Seite, neuer Tab), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  2. Offshore-Netzumlage 2027 (externe Seite, neuer Tab), Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de), , abgerufen am
  3. KWKG-Umlage 2027 (externe Seite, neuer Tab), Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de), , abgerufen am
  4. Aufschlag für besondere Netznutzung 2027 (externe Seite, neuer Tab), Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de), , abgerufen am
  5. § 3 StromStG: Steuertarif (externe Seite, neuer Tab), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  6. § 12 UStG: Steuersätze (externe Seite, neuer Tab), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  7. Preise für den Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz (externe Seite, neuer Tab), Netze BW, , abgerufen am
  8. EEG-Förderung und -Fördersätze (externe Seite, neuer Tab), Bundesnetzagentur, abgerufen am
  9. § 51 EEG 2023: Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen (externe Seite, neuer Tab), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  10. § 51a EEG 2023: Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen (externe Seite, neuer Tab), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  11. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023), § 8 Abs. 5a und § 21c Abs. 1 (externe Seite, neuer Tab), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  12. Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 (SNE-V 2018), § 5 Abs. 1a, geltende Fassung (externe Seite, neuer Tab), Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich, abgerufen am
  13. Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V), BGBl. II Nr. 299/2026, § 9 (externe Seite, neuer Tab), E-Control, Bundesgesetzblatt der Republik Österreich, , abgerufen am
  14. Systemnutzungsentgelte-Tarife-Verordnung 2027 (SNE-T-V 2027), Begutachtungsentwurf, § 5 und § 9 (externe Seite, neuer Tab), E-Control, , abgerufen am
  15. Solaranlagen: Häufige Fragen zu Energy Sharing (externe Seite, neuer Tab), Bundesnetzagentur, , abgerufen am