Warum Energy Sharing in Deutschland kaum klappt
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Kurz gesagt: Im Netz von Netze BW zahlt dein Nachbar 2027 auch für geschenkten Strom 17,17 Cent je Kilowattstunde, gerechnet mit vorläufigen Preisen. Teilen lohnt sich deshalb erst, wenn der Strom fast nichts kostet. Von 113 Netzbetreibern sagen 93 dazu kein Wort. Laut Bundesnetzagentur müssen sie dafür aber auch nichts weiter umsetzen.
Ich will meinen Strom dem Nachbarn schenken. Es geht nicht.
Seit muss jeder NetzbetreiberNetzbetreiber Der Netzbetreiber betreibt das Stromnetz in deiner Gegend, wartet es und baut es aus. Er bringt den Strom zu dir, verkauft ihn dir aber nicht. Für das Netz zahlst du das Netzentgelt, auch für geteilten Strom. Im Lexikon weiterlesen das Teilen möglich machen.Quelle 1 Hier sind fünf Gründe, warum es trotzdem kaum jemand nutzt.
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Geschenkt ist nicht kostenlos
Strom für 0 Cent kostet deinen Nachbarn 17,17 Cent je Kilowattstunde
Von links nach rechts, in Cent je Kilowattstunde: - Netzentgelt: 7,17
- Umlagen: 3,621
- Stromsteuer: 2,05
- Konzessionsabgabe: 1,59
- Umsatzsteuer: 2,74
Auch für geschenkten Strom zahlt dein Nachbar 2027 im Netz von Netze BW 17,17 Cent je Kilowattstunde.
So habe ich gerechnet
Ich habe jeden Teil nachgesehen: NetzentgeltNetzentgelt Das Netzentgelt ist der Preis für die Nutzung des Stromnetzes. Für Haushalte besteht es aus einem Preis je Kilowattstunde und einem Grundpreis im Jahr. Auch für geteilten Strom fällt es an. Im Lexikon weiterlesen , UmlagenUmlage Umlagen sind Aufschläge auf jede Kilowattstunde Strom aus dem Netz. Zusammen sind es 2026 2,946 Cent, 2027 dann 3,621 Cent, ohne Umsatzsteuer. Auch für geteilten Strom fallen sie an. Im Lexikon weiterlesen , Abgabe und Steuern.
- Netzentgelt Netze BW 2027, vorläufig: 7,17 CentQuelle 4
- Offshore-Netzumlage: 1,143 CentQuelle 6
- KWKG-Umlage: 0,451 CentQuelle 7
- Aufschlag für besondere Netznutzung: 2,027 Cent, vorläufigQuelle 8
- Stromsteuer: 2,05 CentQuelle 9
- KonzessionsabgabeKonzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das Energieversorger einer Gemeinde für Stromleitungen unter öffentlichen Wegen zahlen. Sie steckt im Strompreis. Für Haushalte beträgt sie höchstens 1,32 bis 2,39 Cent je Kilowattstunde, je nach Größe der Gemeinde. Im Lexikon weiterlesen in einer Stadt bis 100.000 Einwohner: 1,59 CentQuelle 5
- Umsatzsteuer: 19 % auf allesQuelle 10
Je nach Größe der Gemeinde sind es 16,85 bis 18,12 Cent. Grundpreis und Zähler zahlt dein Nachbar ohnehin, sie fehlen hier.
Geteilter Strom zählt „unbeschadet der Verpflichtung zur Entrichtung anfallender Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelte“.Quelle 1 Eine Entlastung plant die Bundesregierung nicht.Quelle 3
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Es lohnt sich erst fast geschenkt
Netzstrom im Beispiel: 35 Cent je Kilowattstunde
Was vom Preis für deinen Strom bleibt, in Cent je Kilowattstunde mit Umsatzsteuer: - Für den Strom selbst: 10,88
- Netz, Umlagen und Steuern: 18,12
- Smart Meter: 6,00
Damit dein Nachbar spart, darf dein Strom höchstens 10,88 Cent kosten, ohne Umsatzsteuer 9,14 Cent.
Annahmen wie auf der Startseite
- Netz: Netze BW, Preise 2027, vorläufigQuelle 4
- Strompreis deines Nachbarn heute: 35 Cent, ein Beispiel
- Geteilter Strom: 1.000 kWh im Jahr
- Smart Meter (intelligentes Messsystem)Intelligentes Messsystem (Smart Meter) Ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist ein digitaler Stromzähler mit Smart-Meter-Gateway. Das Gateway bindet ihn an ein Kommunikationsnetz an. Für Energy Sharing ist in der Praxis in der Regel eines nötig, weil viertelstündlich gemessen werden muss. Im Lexikon weiterlesen : neu, bis 60 € im JahrQuelle 11
- Konzessionsabgabe: Höchstsatz, weil die Gemeinde offen istQuelle 5
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Einspeisen bringt wenig
Einspeisen, neue Anlage bis 10 kWp: 7,70 Cent
Einspeisen mit Balkonkraftwerk: 0 Cent
Höchstens beim Teilen: 12,73 Cent
012,73 CentIn Cent je Kilowattstunde, ohne Umsatzsteuer. Beim Teilen: - Vom Nachbarn: 9,14
- Marktprämie: 3,59
Für eine neue Anlage bis 10 kWp mit Teileinspeisung bekommst du 7,70 Cent, beim Teilen höchstens 5,03 Cent mehr.
So habe ich verglichen
- EinspeisevergütungEinspeisevergütung Die Einspeisevergütung ist das feste Geld, das der Netzbetreiber für eingespeisten Solarstrom zahlt. Für Anlagen bis 10 Kilowatt mit Teileinspeisung sind es 7,70 Cent je Kilowattstunde, bei Inbetriebnahme bis Ende 2026. Im Lexikon weiterlesen 7,70 Cent: Anlage bis 10 kWp mit Teileinspeisung, in Betrieb vom bis . Mit Volleinspeisung sind es 12,22 Cent, dann nutzt du aber keinen Strom selbst.Quelle 12
- Beim Teilen zahlt dir dein Nachbar höchstens 9,14 Cent, sonst spart er nichts (Karte oben). Die MarktprämieMarktprämie Die Marktprämie zahlt der Netzbetreiber, wenn der Strom direkt vermarktet wird. Sie ist einer von drei Zahlungsansprüchen nach dem EEG, neben Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag. Im Lexikon weiterlesen von 3,59 Cent bleibt dir.Quelle 19 Davon gehen noch die Kosten fürs Teilen ab, etwa für den DirektvermarkterDirektvermarktung Direktvermarktung heißt: Der Betreiber einer Anlage verkauft seinen Strom an Dritte, statt ihn gegen Einspeisevergütung dem Netzbetreiber zu überlassen. Meist macht das ein Direktvermarkter für ihn. Beim Energy Sharing kann er das Teilen abwickeln. Im Lexikon weiterlesen .
- Negativer Börsenpreis: Die Vergütung fällt auf 0. Anlagen unter 100 kW bekommen sie bis Ende des Jahres voll, in dem ihr Smart Meter kommt.Quelle 13Quelle 14
- Balkonkraftwerk: Der Netzbetreiber nimmt den Strom ab, zahlt aber nichts dafür.Quelle 15
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Pflicht, aber kaum möglich
Was 113 Netzbetreiber in Baden-Württemberg zum Teilen sagen
Anzahl Netzbetreiber: - Beschreibt den Weg: 13
- Erwähnt es nur: 7
- Sagt nichts dazu: 93
93 von 113 Netzbetreibern sagen dazu kein Wort.
Laut Bundesnetzagentur müssen sie dafür nichts weiter umsetzen.Quelle 2 In Baden-Württemberg rechnet noch kein Anbieter geteilten Strom ab. Alle Netzbetreiber im Überblick
Was die Pflicht genau heißt
Der Netzbetreiber muss das Teilen ab dem ermöglichen, aber nicht selbst abwickeln.Quelle 1 Nach Ansicht der Bundesnetzagentur hat er „keine weiteren Umsetzungserfordernisse“.Quelle 2 Das Teilen läuft über einen StromlieferantenStromlieferant Der Stromlieferant verkauft dir den Strom. Mit ihm hast du deinen Vertrag, er schickt dir die Rechnung. Beim Energy Sharing hast du zwei: den Betreiber der Anlage und einen Lieferanten für den übrigen Strom. Im Lexikon weiterlesen . Der ist dazu nicht verpflichtet.Quelle 2
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Österreich macht es anders
Deutschland: 7,17 Cent Netzentgelt
Österreich bis Ende 2026, –57 %: 3,08 Cent
Österreich ab 2027, Entwurf, –49 %: 3,66 Cent
Arbeitspreis des Netzentgelts von Netze BW 2027, in Cent je Kilowattstunde. Lesebeispiel: Mit der Regel aus Österreich zahlte dein Nachbar 3,08 statt 7,17 Cent. In Österreich zahlt eine EnergiegemeinschaftEnergiegemeinschaft Energiegemeinschaft ist kein Begriff aus § 42c EnWG. Das Gesetz spricht von gemeinsamer Nutzung, eine Gemeinschaft musst du nicht gründen. Betreibt eine Gesellschaft die Anlage, müssen alle Mitglieder Letztverbraucher oder öffentliche Stellen wie Kommunen sein. Im Lexikon weiterlesen im Ort bis Ende 2026 57 % weniger Netzentgelt je Kilowattstunde.Quelle 16
Was genau ermäßigt ist
Ermäßigt ist nur der ArbeitspreisArbeitspreis Der Arbeitspreis ist der Preis je Kilowattstunde Strom, die du verbrauchst. Dazu kommt der Grundpreis, den du unabhängig vom Verbrauch zahlst. Beide stehen in deinem Vertrag und auf der Rechnung. Im Lexikon weiterlesen des Netznutzungsentgelts, nur für Strom aus der Gemeinschaft, auf Netzebene 6 und 7.Quelle 16 Ab 2027 sollen es 49 % sein.Quelle 17Quelle 18 Der Entwurf vom ist noch nicht endgültig. In Deutschland gibt es keine Ermäßigung.Quelle 3 Mehr dazu im Vergleich mit Österreich.
Das sagen andere
Drei Kommentare auf Reddit, aus einem Beitrag zu Energy SharingEnergy Sharing Energy Sharing heißt: Du teilst Strom aus Sonne oder Wind mit anderen im selben Netzgebiet, über das öffentliche Netz. Geregelt ist das seit Dezember 2025 in § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes. Seit dem 1. Juni 2026 müssen Netzbetreiber es möglich machen. Erzeugung und Verbrauch werden jede Viertelstunde gemessen. Im Lexikon weiterlesen im Juli 2026:
Also ich hab für mich energy sharing als Totgeburt abgespeichert.
Leider ist die Umsetzung typisch deutsch zu kompliziert und bürokratisch.
Strom in Deutschland ist leider zu „günstig“ bzw die Abgaben für Energy Sharing zu groß….
Was zahlst du für eine Kilowattstunde?
Jede Kilowattstunde aus dem Netz hat dieselben Teile. Frei vereinbart ist nur der Preis für den Strom selbst. Das Netzentgelt bekommt der Netzbetreiber. Die Umlagen legt das Gesetz fest, für alle gleich. Die Konzessionsabgabe geht an die Gemeinde, die Steuern an den Staat.
Mehr dazu: Strom einfach erklärt und Was kostet Energy Sharing?
Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung. Wer hier schreibt, steht unter Über mich. Einen Fehler gefunden? Alle Korrekturen stehen unter Was ich korrigiert habe.
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Quellen
- § 42c EnWG: Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (externe Seite, neuer Tab), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- Mitteilung Nr. 73 zur Umsetzung des Beschlusses GPKE (Energy Sharing) (externe Seite, neuer Tab), Bundesnetzagentur, , abgerufen am
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/7903 (externe Seite, neuer Tab), Deutscher Bundestag, , abgerufen am
- Vorläufige Netzentgelte Strom 2027 (externe Seite, neuer Tab), Netze BW, , abgerufen am
Alle 19 Quellen anzeigen
- § 2 KAV: Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgaben (externe Seite, neuer Tab), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- Offshore-Netzumlage 2027 (externe Seite, neuer Tab), Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de), , abgerufen am
- KWKG-Umlage 2027 (externe Seite, neuer Tab), Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de), , abgerufen am
- Aufschlag für besondere Netznutzung 2027 (externe Seite, neuer Tab), Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de), , abgerufen am
- § 3 StromStG: Steuertarif (externe Seite, neuer Tab), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- § 12 UStG: Steuersätze (externe Seite, neuer Tab), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- Preise für den Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz (externe Seite, neuer Tab), Netze BW, , abgerufen am
- EEG-Förderung und -Fördersätze (externe Seite, neuer Tab), Bundesnetzagentur, abgerufen am
- § 51 EEG 2023: Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen (externe Seite, neuer Tab), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- § 51a EEG 2023: Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen (externe Seite, neuer Tab), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023), § 8 Abs. 5a und § 21c Abs. 1 (externe Seite, neuer Tab), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 (SNE-V 2018), § 5 Abs. 1a, geltende Fassung (externe Seite, neuer Tab), Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich, abgerufen am
- Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V), BGBl. II Nr. 299/2026, § 9 (externe Seite, neuer Tab), E-Control, Bundesgesetzblatt der Republik Österreich, , abgerufen am
- Systemnutzungsentgelte-Tarife-Verordnung 2027 (SNE-T-V 2027), Begutachtungsentwurf, § 5 und § 9 (externe Seite, neuer Tab), E-Control, , abgerufen am
- Solaranlagen: Häufige Fragen zu Energy Sharing (externe Seite, neuer Tab), Bundesnetzagentur, , abgerufen am