Energy Sharing in Baden-Württemberg: häufige Fragen
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Kurz gesagt: Seit dem 1. Juni 2026 darfst du Strom aus Sonne und Wind im Gebiet deines Netzbetreibers teilen. Du brauchst in der Regel ein intelligentes Messsystem und einen Dienstleister. Ob es sich lohnt, lässt sich noch kaum sagen: Laufende Angebote fehlen in Baden-Württemberg bisher.
Was ist Energy Sharing?
Du teilst Strom aus Sonne oder Wind mit anderen im selben Netzgebiet, über das öffentliche Netz.Quelle 1 Erzeugung und Verbrauch werden dafür jede Viertelstunde gemessen.Quelle 1
Seit wann ist Energy Sharing erlaubt?
Seit dem , innerhalb des BilanzierungsgebietsBilanzierungsgebiet Ein Bilanzierungsgebiet ist das Netzgebiet eines Netzbetreibers oder ein Teil davon. Bei der Bilanzierung der Strommengen gilt es als Einheit. Seit dem 1. Juni 2026 muss Energy Sharing innerhalb eines Bilanzierungsgebiets möglich sein. Im Lexikon weiterlesen eines Netzbetreibers.Quelle 1 Ab dem kommt das direkt angrenzende Netzgebiet derselben Regelzone dazu.Quelle 1
Was brauche ich für Energy Sharing?
In der Regel ein intelligentes MesssystemIntelligentes Messsystem (Smart Meter) Ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist ein digitaler Stromzähler mit Smart-Meter-Gateway. Das Gateway bindet ihn an ein Kommunikationsnetz an. Für Energy Sharing ist in der Praxis in der Regel eines nötig, weil viertelstündlich gemessen werden muss. Im Lexikon weiterlesen , also einen Smart Meter, denn es muss jede Viertelstunde gemessen werden.Quelle 1 Anlage und alle Abnehmer liegen im selben Gebiet.Quelle 1 Das Teilen wickelt heute ein Dienstleister ab, zum Beispiel ein Direktvermarkter.Quelle 3 Die fünf Schritte stehen im Leitfaden. Ob deiner passt, zeigt Ist mein Zähler bereit?
Reicht ein optischer Lesekopf am Zähler?
Nein. Die viertelstündliche Messung ist Aufgabe des Messstellenbetreibers, mit eichrechtskonformer Messung und Datenübertragung.Quelle 16 Ein Lesekopf liest den Zähler nur für dich aus. Mehr unter Ist mein Zähler bereit?
Wer bietet Energy Sharing in Baden-Württemberg an?
Ein laufendes Angebot nach § 42c mit veröffentlichten Preisen haben wir am nicht gefunden. Netze BW wickelt das Teilen nicht selbst ab.Quelle 8 Alle Angebote mit ihrem Stand stehen unter Anbieter in Baden-Württemberg.
Was kostet ein intelligentes Messsystem?
Für den Einbau auf Wunsch gilt ein einmaliges Entgelt bis 100 € als angemessen.Quelle 4 Bei Netze BW sind es 100 € einmalig.Quelle 6 Im Jahr kommen 30 € für den Betrieb und 30 € Zusatzentgelt dazu, jeweils mit Umsatzsteuer.Quelle 6
Lohnt sich Energy Sharing?
Das hängt vor allem vom Preis ab, den ihr vereinbart. Netzentgelte und Umlagen fallen auch für den geteilten Strom an.Quelle 2 Bei Netze BW sind das 2027 vorläufig 7,17 Cent NetzentgeltQuelle 17, 2026 waren es 7,57 Cent.Quelle 7 Dazu kommen 3,621 Cent Umlagen.Quelle 12Quelle 13Quelle 14 Mit StromsteuerQuelle 18, KonzessionsabgabeQuelle 19 und UmsatzsteuerQuelle 20 zahlst du so 16,85 bis 18,12 Cent je Kilowattstunde. Das ist der Preis, bevor der Strom selbst etwas kostet. Dazu kommen Zähler und Dienstleister. Ob es sich für dich lohnt, zeigt der Rechner mit deinen Zahlen. Was sonst zu tun ist, zeigt der Lohnt-sich-Check.
Bekomme ich beim Teilen weiter die Einspeisevergütung?
Nein. Einspeisevergütung und Energy Sharing schließen sich aus, sagt die Bundesnetzagentur.Quelle 21 Deine Anlage muss in die DirektvermarktungDirektvermarktung Direktvermarktung heißt: Der Betreiber einer Anlage verkauft seinen Strom an Dritte, statt ihn gegen Einspeisevergütung dem Netzbetreiber zu überlassen. Meist macht das ein Direktvermarkter für ihn. Beim Energy Sharing kann er das Teilen abwickeln. Im Lexikon weiterlesen .Quelle 21 Hat sie Anspruch auf EEG-Förderung, bekommst du die MarktprämieMarktprämie Die Marktprämie zahlt der Netzbetreiber, wenn der Strom direkt vermarktet wird. Sie ist neben der Einspeisevergütung der zweite Zahlungsanspruch nach dem EEG. Im Lexikon weiterlesen . Das gilt laut Bundesnetzagentur auch für den geteilten Strom.Quelle 21 Ist die Förderung ausgelaufen, gibt es keine Zahlung aus dem EEG.Quelle 21 Dazu kommt der Preis, den deine Abnehmer zahlen.
Was kostet Energy Sharing?
Den Preis für den Strom selbst legt ihr im Vertrag fest.Quelle 2 Netzentgelte und Umlagen fallen trotzdem an.Quelle 2 Die drei Umlagen steigen 2027 auf zusammen 3,621 Cent je Kilowattstunde: KWKG-UmlageQuelle 12, Offshore-NetzumlageQuelle 13 und Aufschlag für besondere Netznutzung.Quelle 14 Alle Bestandteile mit Zahlen stehen unter Was kostet Energy Sharing?
Wie hoch sind die Netzentgelte 2027?
Die Netzbetreiber haben bis zum vorläufige Werte veröffentlicht.Quelle 22 In Baden-Württemberg reichen sie von 4,38 Cent beim AlbwerkQuelle 23 bis 13,94 Cent beim Netzbetrieb Hirschberg, ohne Umsatzsteuer.Quelle 24 Bei Netze BW sind es 7,17 Cent.Quelle 17 Endgültig werden die Werte bis zum Jahreswechsel. Alle Werte stehen unter Netzbetreiber, die Auswertung unter Netzentgelte 2027.
Kann ich als Mieter mitmachen?
Ja, als Abnehmer brauchst du keine eigene Anlage.Quelle 1 Die Kosten für Einbau und Betrieb des Zählers trägst du als Mieter selbst.Quelle 9 Mehr unter Energy Sharing als Mieter.
Geht Energy Sharing mit einem Balkonkraftwerk?
Dafür braucht es ein intelligentes Messsystem. Bei einer kleinen Anlage und weniger als 6.000 Kilowattstunden Verbrauch im Jahr bekommst du es nur auf Wunsch.Quelle 5 Wie das im Alltag aussieht, steht im Artikel Warum ich selbst gerade nicht teilen kann. Kosten und Pflichten stehen unter Energy Sharing mit Balkonkraftwerk.
Kann ich Strom im eigenen Haus teilen?
Ja, ohne öffentliches Netz geht das mit der gemeinschaftlichen GebäudeversorgungGemeinschaftliche Gebäudeversorgung Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung teilen sich die Parteien eines Hauses den Strom einer Anlage am Gebäude, ohne öffentliches Netz. Gemessen wird jede Viertelstunde. Den übrigen Strom kauft jeder bei einem Lieferanten seiner Wahl. Im Lexikon weiterlesen .Quelle 10 Gemessen wird dabei jede Viertelstunde.Quelle 10 Für Strom vom Dach an Mieter gibt es außerdem MieterstromMieterstrom Mieterstrom ist Strom von einer Solaranlage am Haus, den Mieter im selben Gebäude oder Quartier bekommen, ohne öffentliches Netz. Er darf höchstens 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs kosten. Der Betreiber der Anlage bekommt einen Zuschlag nach dem EEG. Im Lexikon weiterlesen mit einem Zuschlag nach dem EEG.Quelle 11
Welcher Netzbetreiber ist für mich zuständig?
Das steht auf deiner Stromrechnung. Für eine Postleitzahl zeigt unsere Suche nach Postleitzahl, welche Netzbetreiber dort Solaranlagen angeschlossen haben.Quelle 15
Muss mein Netzbetreiber mitmachen?
Er muss das Teilen in seinem Bilanzierungsgebiet ermöglichen.Quelle 1 Nach Auffassung der Bundesnetzagentur muss er dafür derzeit nichts weiter umsetzen.Quelle 3 Abwickeln muss es ein Dienstleister.Quelle 3 Was einzelne Netzbetreiber sagen, steht unter Netzbetreiber in Baden-Württemberg.
Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.
Quellen
- § 42c EnWG: Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- Energy Sharing (externe Seite), Bundesnetzagentur, abgerufen am
- Mitteilung Nr. 73 zur Umsetzung des Beschlusses GPKE (externe Seite), Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 6, , abgerufen am
- § 35 MsbG: Angemessenes Entgelt für Zusatzleistungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- § 29 MsbG: Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen, Steuerungseinrichtungen und modernen Messeinrichtungen (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- Preise für den Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz (externe Seite), Netze BW, , abgerufen am
- Endgültige Preise für die Nutzung des Stromverteilnetzes 2026 (externe Seite), Netze BW, , abgerufen am
- Energy Sharing: Gemeinsam Strom aus EEG-Anlagen nutzen (§ 42c EnWG) (externe Seite), Netze BW, abgerufen am
- Messeinrichtungen / Intelligente Messsysteme (externe Seite), Bundesnetzagentur, abgerufen am
- § 42b EnWG: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- § 21 EEG 2023: Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- KWKG-Umlage 2027 (externe Seite), Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de), , abgerufen am
- Offshore-Netzumlage 2027 (externe Seite), Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de), , abgerufen am
- Aufschlag für besondere Netznutzung 2027 (externe Seite), Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de), , abgerufen am
- Marktstammdatenregister, eigene Auswertung: Solaranlagen in Niederspannung je Postleitzahl (externe Seite), Bundesnetzagentur, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0, , abgerufen am
- § 3 MsbG: Messstellenbetrieb (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- Vorläufige Netzentgelte Strom 2027 (externe Seite), Netze BW, , abgerufen am
- § 3 StromStG: Steuertarif (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- § 2 KAV: Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgaben (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- § 12 UStG: Steuersätze (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- Solaranlagen: Häufige Fragen zu Energy Sharing (externe Seite), Bundesnetzagentur, , abgerufen am
- § 20 EnWG: Zugang zu den Energieversorgungsnetzen (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- Vorläufige Netzentgelte Strom 2027 (externe Seite), Albwerk, , abgerufen am
- Vorläufige Netzentgelte Strom 2027 (externe Seite), Netzbetrieb Hirschberg, , abgerufen am