Was kostet Energy Sharing in Baden-Württemberg?
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Kurz gesagt: Für geteilten Strom zahlst du Netzentgelte und Umlagen wie für jeden Strom aus dem Netz. Frei vereinbart ist nur der Preis für den Strom selbst. Die drei Umlagen steigen 2027 von 2,946 auf 3,621 Cent je Kilowattstunde.
Was im Preis für geteilten Strom steckt
Den Preis für den geteilten Strom legt euer Vertrag fest.Quelle 1 Für allen Strom aus dem Netz fallen außerdem Netzentgelte und Umlagen an.Quelle 1 Dazu kommen Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer, jede mit Quelle in der Tabelle.
| Bestandteil | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Strom aus der geteilten Anlage | frei vereinbartQuelle 1 | frei vereinbartQuelle 1 |
| Netzentgelt | 4,32 bis 17,39 Cent, je nach NetzbetreiberQuelle 12Quelle 13 | 4,38 bis 13,94 Cent, vorläufigQuelle 16Quelle 17 |
| KWKG-Umlage | 0,446 CentQuelle 2 | 0,451 CentQuelle 3 |
| Offshore-Netzumlage | 0,941 CentQuelle 4 | 1,143 CentQuelle 5 |
| Aufschlag für besondere Netznutzung | 1,559 CentQuelle 6 | 2,027 Cent, vorläufigQuelle 7 |
| Stromsteuer | 2,05 CentQuelle 8 | 2,05 Cent nach heutigem GesetzQuelle 8 |
| Konzessionsabgabe | höchstens 1,32 bis 2,39 Cent, je nach Größe der GemeindeQuelle 10 | wie 2026Quelle 10 |
Auf alles kommen 19 % Umsatzsteuer.Quelle 11 Ausnahmen von der Stromsteuer regelt § 9 des Stromsteuergesetzes.Quelle 9 Ob eine davon für geteilten Strom gilt, haben wir nicht geprüft.
Das Netzentgelt hängt von deinem Netzbetreiber ab
2026 reicht es in Baden-Württemberg von 4,32 Cent bei MVV Netze in MannheimQuelle 12 bis 17,39 Cent beim Kraftwerk Köhlgartenwiese.Quelle 13 Dazu kommt ein Grundpreis im Jahr. Für 2027 haben 108 Netzbetreiber vorläufige Werte veröffentlicht. Sie reichen von 4,38 Cent beim AlbwerkQuelle 16 bis 13,94 Cent beim Netzbetrieb Hirschberg.Quelle 17 Die Werte aller 113 Netzbetreiber stehen unter Netzbetreiber.
Die Umlagen steigen 2027
Zusammengerechnet kosten die drei Umlagen 2027 3,621 Cent je Kilowattstunde, 2026 waren es 2,946 Cent. Am stärksten steigt der Aufschlag für besondere Netznutzung. Er ist noch vorläufig.Quelle 7 Fehlt bis zum die Rechtssicherheit für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzen, steigt er voraussichtlich weiter.Quelle 7
Zähler und Dienstleister kosten extra
Teilen geht in der Regel nur mit einem intelligenten MesssystemIntelligentes Messsystem (Smart Meter) Ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist ein digitaler Stromzähler mit Smart-Meter-Gateway. Das Gateway bindet ihn an ein Kommunikationsnetz an. Für Energy Sharing ist in der Praxis in der Regel eines nötig, weil viertelstündlich gemessen werden muss. Im Lexikon weiterlesen .Quelle 1 Auf Wunsch kostet der Einbau höchstens 100 € einmalig.Quelle 14 Im Jahr kommen höchstens 30 € ZusatzentgeltQuelle 14 und 30 € für den Betrieb dazu.Quelle 15 Was andere Messstellenbetreiber verlangen, steht unter Smart Meter von einem anderen Anbieter.
Preise für die Abwicklung nennt bisher nur Voltshare. Wer teilt, zahlt dort 100 € einmalig.Quelle 18 Wer bezieht, zahlt 50 € einmalig und 2 Cent je Kilowattstunde.Quelle 18Quelle 19 Wann es losgeht, sagt Voltshare noch nicht.Quelle 18 Alle Angebote stehen unter Anbieter. Den übrigen Strom bieten manche Lieferanten nur teurer an als sonst.Quelle 1
Ob du mit deinen Zahlen sparst, zeigt der Rechner. Welche Werte für dich gelten, zeigt der Lohnt-sich-Check mit den Preisen deines Netzbetreibers.
Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.
Quellen
- Energy Sharing (externe Seite), Bundesnetzagentur, abgerufen am
- KWKG-Umlage 2026 (externe Seite), Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de), , abgerufen am
- KWKG-Umlage 2027 (externe Seite), Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de), , abgerufen am
- Offshore-Netzumlage 2026 (externe Seite), Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de), abgerufen am
- Offshore-Netzumlage 2027 (externe Seite), Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de), , abgerufen am
- Aufschlag für besondere Netznutzung 2026 (externe Seite), Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de), , abgerufen am
- Aufschlag für besondere Netznutzung 2027 (externe Seite), Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de), , abgerufen am
- § 3 StromStG: Steuertarif (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- § 9 StromStG: Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- § 2 KAV: Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgaben (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- § 12 UStG: Steuersätze (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- Netzentgelte Strom 2026, Netzgebiet Mannheim (externe Seite), MVV Netze, , abgerufen am
- Netznutzungsentgelte Strom 2026 (externe Seite), Kraftwerk Köhlgartenwiese, abgerufen am
- § 35 MsbG: Angemessenes Entgelt für Zusatzleistungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- § 30 MsbG: Wirtschaftliche Vertretbarkeit der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen; Preisobergrenzen; Festlegungskompetenz (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- Vorläufige Netzentgelte Strom 2027 (externe Seite), Albwerk, , abgerufen am
- Vorläufige Netzentgelte Strom 2027 (externe Seite), Netzbetrieb Hirschberg, , abgerufen am
- Energy Sharing (externe Seite), Voltshare, abgerufen am
- Voraussetzungen für Abnehmer (externe Seite), Voltshare, abgerufen am