Strom einfach erklärt: wer was macht und was es kostet
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Kurz gesagt: Strom kommt über das Netz zu dir. Drei Firmen sind beteiligt: Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Stromlieferant. Für das Netz zahlst du das Netzentgelt, auch für geteilten Strom.
Wie kommt der Strom zu dir?
Strom fließt von der Anlage über das Netz zu dir nach Hause. Drei Firmen kümmern sich darum.
Netzbetreiber
Ihm gehört das Stromnetz in deiner Gegend. Wer es bei dir ist, zeigt die Postleitzahl-Suche.
Messstellenbetreiber
Er baut deinen Zähler ein und überträgt die Messwerte.Quelle 3 Meist ist es der Netzbetreiber.Quelle 4
Stromlieferant
Bei ihm hast du deinen Stromvertrag. Er schickt dir die Rechnung.Quelle 5
Was ist das Netzentgelt?
Das Netzentgelt ist der Preis für das Stromnetz.Quelle 2 Es ist wie Porto für einen Brief: Du zahlst für den Weg, nicht für den Inhalt.
Es besteht aus einem Preis je Kilowattstunde und einem Grundpreis im Jahr.Quelle 2 Bei Netze BW sind es 2026 7,57 Cent je Kilowattstunde und 84 € im Jahr, ohne Umsatzsteuer.Quelle 2 Auf deiner Stromrechnung steht es extra.Quelle 5
Jeder Netzbetreiber hat eigene Preise. Deine findest du unter Netzbetreiber.
Was ist eine Kilowattstunde?
In Kilowattstunden misst der Zähler, wie viel Strom du verbrauchst. Die Abkürzung ist kWh. Du zahlst für jede Kilowattstunde und dazu einen Grundpreis im Jahr.Quelle 2
Was steckt im Strompreis?
Ein Teil ist der Strom selbst. Dazu kommen Netzentgelt, Umlagen, Steuern und die Konzessionsabgabe für die Gemeinde. Auf der Rechnung steht jeder Teil extra.Quelle 5
Die Zahlen für 2026 und 2027 stehen unter Was kostet Energy Sharing?
Was ist ein Smart Meter?
Ein Smart Meter ist ein digitaler Zähler mit Gateway. Das Gateway sendet die Messwerte selbst.Quelle 6 Ob deiner reicht, zeigt Ist mein Zähler bereit?
Und was ist Energy Sharing?
Du teilst Strom aus einer Solaranlage mit anderen im selben Netzgebiet.Quelle 1 Das Netzentgelt fällt dabei trotzdem an.Quelle 1
Ob es sich für dich lohnt, zeigt der Lohnt-sich-Check in wenigen Fragen.
Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.
Quellen
- Energy Sharing (externe Seite), Bundesnetzagentur, abgerufen am
- Endgültige Preise für die Nutzung des Stromverteilnetzes 2026 (externe Seite), Netze BW, , abgerufen am
- § 3 MsbG: Messstellenbetrieb (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- Messstellenbetreiber (grundzuständiger) (externe Seite), Bundesnetzagentur, abgerufen am
- § 40 EnWG: Inhalt von Strom- und Gasrechnungen (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- § 2 MsbG: Begriffsbestimmungen (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am