Ist mein Zähler bereit für Energy Sharing?

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Kurz gesagt: Für Energy Sharing brauchst du in der Regel ein intelligentes Messsystem. Ein Zähler mit Drehscheibe oder ein Display ohne Gateway reicht nicht. Auf Wunsch baut der Messstellenbetreiber eins ein, einmalig für höchstens 100 €.

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Welcher Zähler hängt bei dir?

Beim Energy Sharing wird jede Viertelstunde gemessen, an der Anlage und bei jedem Abnehmer.Quelle 3 Dafür ist in der Praxis in der Regel ein intelligentes MesssystemIntelligentes Messsystem (Smart Meter) Ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist ein digitaler Stromzähler mit Smart-Meter-Gateway. Das Gateway bindet ihn an ein Kommunikationsnetz an. Für Energy Sharing ist in der Praxis in der Regel eines nötig, weil viertelstündlich gemessen werden muss. Im Lexikon weiterlesen nötig.Quelle 2 Umgangssprachlich heißt es Smart Meter.

Zähler mit Drehscheibe

Nicht geeignet

Alter Drehstromzähler mit Ziffernrollen und einer waagrechten Drehscheibe mit roter Markierung.
Ein Zähler mit Drehscheibe: Die rote Markierung läuft mit, wenn Strom fließt. Foto: Werner Harbig, Wikimedia Commons (externe Seite), CC0 1.0 (externe Seite)

Du erkennst ihn an der Scheibe, die sich dreht, und an Ziffernrollen. Die Bundesnetzagentur nennt das konventionelle Messtechnik.Quelle 1 Bis 2032 sollen alle Haushalte mindestens eine moderne Messeinrichtung haben.Quelle 1

Digitaler Zähler ohne Gateway

Nicht geeignet

Digitaler Wechselstromzähler mit Display, ohne Smart-Meter-Gateway.
Eine moderne Messeinrichtung: digital, aber ohne Gateway sendet sie nichts. Foto: RobbieIanMorrison, Wikimedia Commons (externe Seite), CC BY 4.0 (externe Seite)

Das ist eine moderne MesseinrichtungModerne Messeinrichtung Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler Stromzähler. Sie zeigt Verbrauch und Nutzungszeit an, sendet aber keine Zählerstände. Erst mit einem Smart-Meter-Gateway wird daraus ein intelligentes Messsystem. Im Lexikon weiterlesen : ein Display, aber keine Verbindung nach außen.Quelle 1 Den Verbrauch siehst du nur am Gerät.Quelle 1 Mit einem Smart-Meter-GatewaySmart-Meter-Gateway Das Smart-Meter-Gateway ist die Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems. Es bindet eine moderne Messeinrichtung sicher in ein Kommunikationsnetz ein. Erst zusammen messen und senden sie, was Energy Sharing braucht. Im Lexikon weiterlesen wird daraus ein intelligentes Messsystem.Quelle 6

Intelligentes Messsystem

Geeignet

Intelligentes Messsystem für eine PV-Anlage: oben ein elektronischer Zweirichtungszähler, darunter das Smart-Meter-Gateway, im Zählerschrank.
Zähler oben, Smart-Meter-Gateway darunter: zusammen ein intelligentes Messsystem. Foto: Achimsh, Wikimedia Commons (externe Seite), CC BY-SA 4.0 (externe Seite)

Neben dem digitalen Zähler sitzt ein Gateway. Es sendet die Werte jeder Viertelstunde einmal am Tag an den Messstellenbetreiber.Quelle 1

Auf einen Blick

Welcher Zähler für Energy Sharing taugt
ZählerErkennst du anFür Energy Sharing
Zähler mit DrehscheibeDrehscheibe, ZiffernrollenNicht geeignet
Moderne MesseinrichtungDisplay, kein GatewayNicht geeignet, nachrüstbar
Intelligentes MesssystemDisplay und Gateway danebenGeeignet
Optischer LesekopfKopf mit Kabel auf der Infrarot-SchnittstelleErsetzt die Messung nicht

Ein optischer Lesekopf reicht nicht

Für Energy Sharing muss jede Viertelstunde gemessen werden, als Zählerstandsgang oder mit registrierender Leistungsmessung.Quelle 3Quelle 6 Diese Messung ist Aufgabe des Messstellenbetreibers.Quelle 7 Er misst mess- und eichrechtskonform und überträgt die Daten form- und fristgerecht.Quelle 7

Ein Lesekopf auf der optischen Schnittstelle liest deinen Zähler nur für dich aus, etwa für die Hausautomation. Die Messung des Messstellenbetreibers ersetzt er nicht.

So bekommst du ein intelligentes Messsystem

Seit 2025 kannst du den Einbau beim Messstellenbetreiber verlangen.Quelle 4 Er muss innerhalb von vier Monaten einbauen.Quelle 4 Der grundzuständige Messstellenbetreiber darf den Einbau zurückstellen. Dann nennt er dir Gründe und einen verbindlichen Zeitplan, in Textform.Quelle 4 Einmalig kostet der Einbau auf Wunsch höchstens 100 €.Quelle 1 Pflicht ist der Einbau bei mehr als 6.000 Kilowattstunden Verbrauch, einer Vereinbarung nach § 14a EnWG§ 14a EnWG § 14a EnWG regelt steuerbare Geräte wie Wärmepumpe, Wallbox und Stromspeicher. Der Netzbetreiber darf ihren Strombezug zeitweise dimmen, 4,2 Kilowatt bleiben immer. Dafür zahlst du weniger Netzentgelt. Im Lexikon weiterlesen oder einer Anlage über 7 Kilowatt.Quelle 5

Pflichteinbau nach gesetzlichem Zeitplan, wenn du über 6.000 kWh im Jahr verbrauchst, eine Vereinbarung nach § 14a hast oder eine Anlage über 7 kW betreibst; sonst Einbau auf Wunsch für bis 100 € einmalig und bis 60 € im Jahr.
Ein Ja genügt, mit Ausnahmen.

Was dein Netzbetreiber im Jahr verlangt, steht auf seiner Seite unter Netzbetreiber.

Du kannst auch einen anderen Messstellenbetreiber wählen

Statt deines Netzbetreibers kann ein anderer Messstellenbetreiber das Messsystem einbauen und betreiben.Quelle 1 Für ihn gelten die gesetzlichen Preisgrenzen nicht.Quelle 1 Manche bauen schneller ein, manche kosten mehr im Jahr. Wer das anbietet und was es kostet, steht unter Smart Meter von einem anderen Anbieter.

Keiner nennt Energy Sharing ausdrücklich. Frag vorher, ob er die Werte jeder Viertelstunde an deinen Dienstleister schickt.

Hat dein Netzbetreiber schon ein intelligentes Messsystem eingebaut? Dann kannst du erst nach zwei Jahren wechseln, außer beide einigen sich.Quelle 8

Wenn du zur Miete wohnst

Du kannst einen eigenen Messstellenbetreiber wählen.Quelle 1 Das geht nicht, wenn dein Vermieter schon einen für das Haus gewählt hat.Quelle 1 Mehr unter Energy Sharing als Mieter.

Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.

Quellen

  1. Messeinrichtungen / Intelligente Messsysteme (externe Seite), Bundesnetzagentur, abgerufen am
  2. Energy Sharing (externe Seite), Bundesnetzagentur, abgerufen am
  3. § 42c EnWG: Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  4. § 34 MsbG: Standard- und Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers; Verordnungsermächtigung (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  5. § 29 MsbG: Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen, Steuerungseinrichtungen und modernen Messeinrichtungen (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  6. § 2 MsbG: Begriffsbestimmungen (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  7. § 3 MsbG: Messstellenbetrieb (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  8. § 5 MsbG: Auswahlrecht des Anschlussnutzers (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am