Lexikon

Moderne Messeinrichtung

Kurz gesagt: Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler Stromzähler, der Verbrauch und Nutzungszeit anzeigt, aber keine Zählerstände sendet. Erst mit einem Smart-Meter-Gateway wird daraus ein intelligentes Messsystem.

Eine moderne Messeinrichtung zeigt mindestens deinen tatsächlichen Stromverbrauch und die Nutzungszeit, und sobald eingespeister Strom gemessen werden muss, auch die Erzeugung. Sie kann über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden; dann ist sie Teil eines intelligenten Messsystems.Quelle 1 Ohne Gateway wird sie nicht fernausgelesen, abgelesen wird weiter von Hand. Der Messstellenbetreiber muss dafür sorgen, dass du deinen Verbrauch und die Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreswerte der letzten 24 Monate einsehen kannst.Quelle 2

Für Energy Sharing reicht eine moderne Messeinrichtung allein in der Regel nicht. Nach § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) müssen Bezug und Erzeugung viertelstündlich gemessen werden.Quelle 3 Bei Letztverbrauchern bis 100.000 kWh (Kilowattstunden) Jahresverbrauch sieht das Messstellenbetriebsgesetz diese Messung vor, sobald ein intelligentes Messsystem eingebaut ist.Quelle 4 Die Bundesnetzagentur hält dafür in der Praxis in der Regel ein intelligentes Messsystem für erforderlich.Quelle 5

Wo das Gesetz kein intelligentes Messsystem vorsieht und soweit es wirtschaftlich vertretbar ist, muss der grundzuständige Messstellenbetreiber mindestens eine moderne Messeinrichtung einbauen: bis Ende , bei Neubauten und größeren Renovierungen bis zur Fertigstellung des Gebäudes.Quelle 6 Das ist es, wenn er dafür höchstens 25 € brutto im Jahr berechnet.Quelle 7

Zuletzt geprüft am . Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.

Quellen

  1. § 2 MsbG: Begriffsbestimmungen (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  2. Moderne Messeinrichtung (externe Seite), Bundesnetzagentur, abgerufen am
  3. § 42c EnWG: Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  4. § 55 MsbG: Messwerterhebung Strom (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  5. Energy Sharing (externe Seite), Bundesnetzagentur, abgerufen am
  6. § 29 MsbG: Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen, Steuerungseinrichtungen und modernen Messeinrichtungen (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  7. § 32 MsbG: Wirtschaftliche Vertretbarkeit der Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am

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