Energy Sharing mit Balkonkraftwerk

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Kurz gesagt: Zum Teilen brauchst du ein intelligentes Messsystem. Bei einem Balkonkraftwerk kommt es nur auf Wunsch. Es kostet höchstens 100 € einmalig und 60 € im Jahr.

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Ohne intelligentes Messsystem geht es nicht

Beim Energy Sharing wird jede Viertelstunde gemessen, an der Anlage und bei jedem Abnehmer.Quelle 5 Dafür ist in der Praxis in der Regel ein intelligentes MesssystemIntelligentes Messsystem (Smart Meter) Ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist ein digitaler Stromzähler mit Smart-Meter-Gateway. Das Gateway bindet ihn an ein Kommunikationsnetz an. Für Energy Sharing ist in der Praxis in der Regel eines nötig, weil viertelstündlich gemessen werden muss. Im Lexikon weiterlesen nötig.Quelle 1

Zwei Solarmodule liegen nebeneinander auf einem Rasen, dazwischen ein kleiner schwarzer Wechselrichter mit Kabeln, davor ein zerlegtes Aluminiumgestell.
Vor der Montage: zwei Module, der Wechselrichter dazwischen, vorne die Halterung.

Pflicht ist es nur bei mehr als 6.000 Kilowattstunden Verbrauch, einer Vereinbarung nach § 14a EnWG oder einer Anlage über 7 Kilowatt.Quelle 2 Ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt löst das nicht aus. Du bekommst es dann nur auf Wunsch.Quelle 2

Pflichteinbau nach gesetzlichem Zeitplan, wenn du über 6.000 kWh im Jahr verbrauchst, eine Vereinbarung nach § 14a hast oder eine Anlage über 7 kW betreibst; sonst Einbau auf Wunsch für bis 100 € einmalig und bis 60 € im Jahr.
Ein Ja genügt, mit Ausnahmen.

Was es kostet

Intelligentes Messsystem auf Wunsch, ohne Pflichteinbau
PostenHöchstens
Einbau, einmalig100 €Quelle 3
Zusatzentgelt im Jahr30 €Quelle 3
Betrieb im Jahr, Preisobergrenze30 € bruttoQuelle 4
Zwei Gruppen untereinander: Kosten von bis zu 100 € einmalig und bis zu 60 € im Jahr, Nutzen: der Überschuss ist noch unbekannt.
Die Kosten haben Obergrenzen, der Nutzen ist noch unbekannt.

Ein Beispiel aus Baden-Württemberg

Ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt hat von Juni bis Anfang Oktober 2026 rund 274 Kilowattstunden erzeugt. Einen Teil davon braucht der Haushalt selbst. Die ganze Geschichte steht im Artikel Warum ich selbst gerade nicht teilen kann.

Drei Schritte untereinander: Die Anlage läuft seit Juni, sie ist im Marktstammdatenregister eingetragen, das intelligente Messsystem fehlt.
Dem Teilen fehlt das intelligente Messsystem.

Erleichterungen gelten für Anlagen von Haushalten bis 30 Kilowatt, das betrifft auch Balkonkraftwerke.Quelle 5 Wer in Baden-Württemberg schon anbietet, steht unter Anbieter.

Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.

Quellen

  1. Energy Sharing (externe Seite), Bundesnetzagentur, abgerufen am
  2. § 29 MsbG: Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen, Steuerungseinrichtungen und modernen Messeinrichtungen (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  3. § 35 MsbG: Angemessenes Entgelt für Zusatzleistungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  4. § 30 MsbG: Wirtschaftliche Vertretbarkeit der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen; Preisobergrenzen; Festlegungskompetenz (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  5. § 42c EnWG: Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am