Energy Sharing mit Balkonkraftwerk
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Kurz gesagt: Zum Teilen brauchst du ein intelligentes Messsystem. Bei einem Balkonkraftwerk kommt es nur auf Wunsch. Es kostet höchstens 100 € einmalig und 60 € im Jahr.
Ohne intelligentes Messsystem geht es nicht
Beim Energy Sharing wird jede Viertelstunde gemessen, an der Anlage und bei jedem Abnehmer.Quelle 5 Dafür ist in der Praxis in der Regel ein intelligentes MesssystemIntelligentes Messsystem (Smart Meter) Ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist ein digitaler Stromzähler mit Smart-Meter-Gateway. Das Gateway bindet ihn an ein Kommunikationsnetz an. Für Energy Sharing ist in der Praxis in der Regel eines nötig, weil viertelstündlich gemessen werden muss. Im Lexikon weiterlesen nötig.Quelle 1
Pflicht ist es nur bei mehr als 6.000 Kilowattstunden Verbrauch, einer Vereinbarung nach § 14a EnWG oder einer Anlage über 7 Kilowatt.Quelle 2 Ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt löst das nicht aus. Du bekommst es dann nur auf Wunsch.Quelle 2
Was es kostet
| Posten | Höchstens |
|---|---|
| Einbau, einmalig | 100 €Quelle 3 |
| Zusatzentgelt im Jahr | 30 €Quelle 3 |
| Betrieb im Jahr, Preisobergrenze | 30 € bruttoQuelle 4 |
Ein Beispiel aus Baden-Württemberg
Ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt hat von Juni bis Anfang Oktober 2026 rund 274 Kilowattstunden erzeugt. Einen Teil davon braucht der Haushalt selbst. Die ganze Geschichte steht im Artikel Warum ich selbst gerade nicht teilen kann.
Erleichterungen gelten für Anlagen von Haushalten bis 30 Kilowatt, das betrifft auch Balkonkraftwerke.Quelle 5 Wer in Baden-Württemberg schon anbietet, steht unter Anbieter.
Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.
Quellen
- Energy Sharing (externe Seite), Bundesnetzagentur, abgerufen am
- § 29 MsbG: Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen, Steuerungseinrichtungen und modernen Messeinrichtungen (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- § 35 MsbG: Angemessenes Entgelt für Zusatzleistungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- § 30 MsbG: Wirtschaftliche Vertretbarkeit der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen; Preisobergrenzen; Festlegungskompetenz (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- § 42c EnWG: Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am