Energy Sharing in Baden-Württemberg, ehrlich erklärt
Kurz gesagt: Seit dem 1. Juni 2026 darf Strom aus erneuerbaren Anlagen im Gebiet eines Netzbetreibers geteilt werden. Dafür muss der Strom viertelstündlich gemessen werden, bei Haushalten in der Praxis mit einem intelligenten Messsystem. Anbieten können das heute Stromlieferanten, freiwillig.
Der Stand in Baden-Württemberg
- Seit dem 1. Juni 2026 kannst du Strom innerhalb des Bilanzierungsgebiets eines Netzbetreibers teilen. Ab dem 1. Juni 2028 kommt das direkt angrenzende Netzgebiet derselben Regelzone dazu.Quelle 1
- Bezug und Erzeugung werden viertelstündlich gemessen: als Zählerstandsgang oder mit registrierender Leistungsmessung. Für Haushalte heißt das in der Praxis ein intelligentes Messsystem (iMSys).Quelle 1
- Umgesetzt wird Energy Sharing heute über das sogenannte Dienstleistungsmodell: Stromlieferanten können das Teilen als Dienstleistung anbieten, verpflichtet sind sie dazu nicht. Für die Netzbetreiber entstehen keine zusätzlichen Pflichten.Quelle 2
Dieses Angebot ist neu. Dahinter steht eine Einzelperson, unabhängig von Netzbetreibern und Stromlieferanten. Als Nächstes kommen ein Check, ob sich Energy Sharing für dich lohnen kann, und Seiten zu den Netzbetreibern in Baden-Württemberg.
Stand: . Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.
Quellen
- § 42c EnWG: Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 01.10.2026
- Mitteilung Nr. 73 (externe Seite), Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 6, 07.07.2026, abgerufen am 01.10.2026