Stromlieferant
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Kurz gesagt: Der Stromlieferant verkauft dir den Strom. Mit ihm hast du deinen Vertrag, er schickt dir die Rechnung. Beim Energy Sharing hast du zwei: den Betreiber der Anlage und einen Lieferanten für den übrigen Strom.
Er verkauft dir den Strom
Ein Stromlieferant verkauft Strom an Haushalte und Firmen.Quelle 1 Auf seiner Rechnung stehen deine Preise und dein NetzbetreiberNetzbetreiber Der Netzbetreiber betreibt das Stromnetz in deiner Gegend, wartet es und baut es aus. Er bringt den Strom zu dir, verkauft ihn dir aber nicht. Für das Netz zahlst du das Netzentgelt, auch für geteilten Strom. Im Lexikon weiterlesen .Quelle 2 Wer sonst noch beteiligt ist, zeigt Strom einfach erklärt.
Beim Energy Sharing hast du zwei
Den geteilten Strom liefert dir der Betreiber der Anlage.Quelle 3 Er reicht nicht für alles. Für den ReststromReststrom Reststrom ist der Strom, den du zusätzlich brauchst, wenn die geteilte Anlage nicht genug liefert. Den Vertrag dafür schließt du mit einem Lieferanten deiner Wahl. Das darf der Vertrag zum Teilen nicht einschränken. Im Lexikon weiterlesen brauchst du einen zweiten Vertrag.Quelle 3 Diesen Lieferanten wählst du selbst.Quelle 3 Die Abwicklung kann ein Dienstleister übernehmen, siehe DienstleistungsmodellDienstleistungsmodell Im Dienstleistungsmodell wickelt ein beauftragter Dienstleister das Teilen für den Betreiber der Anlage ab und kann auch den übrigen Strom liefern. Die Bundesnetzagentur beschreibt diesen Weg für Energy Sharing im bestehenden Strommarkt. Anbieten müssen Lieferanten das nicht. Im Lexikon weiterlesen .Quelle 3
Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.
Quellen
- § 3 EnWG: Begriffsbestimmungen (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- § 40 EnWG: Inhalt von Strom- und Gasrechnungen (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- Energy Sharing (externe Seite), Bundesnetzagentur, abgerufen am