Energy Sharing als Mieter
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Kurz gesagt: Als Mieter kannst du Strom aus einer Anlage in der Nähe beziehen, eine eigene Anlage brauchst du nicht. Den Einbau des Zählers bezahlst du selbst. Einen Umbau am Zählerschrank zahlt grundsätzlich dein Vermieter.
Du kannst beziehen, ohne eigene Anlage
Strom aus einer Anlage in der Nähe darf auch beziehen, wer selbst keine hat.Quelle 1 Dafür schließt du zwei Verträge: einen Liefervertrag und einen Vertrag zur gemeinsamen Nutzung.Quelle 1 Den übrigen Strom beziehst du von einem Lieferanten deiner Wahl.Quelle 1
Der Zähler: Wer beauftragt, wer zahlt
| Was | Wer |
|---|---|
| Einbau und Betrieb des Zählers | Du trägst die Kosten.Quelle 2 |
| Umbau am Zählerschrank | Grundsätzlich dein Vermieter.Quelle 2 |
| Messstellenbetreiber für das ganze Haus | Hat dein Vermieter einen gewählt, ist deine eigene Wahl eingeschränkt.Quelle 2 |
| Lieferant für den übrigen Strom | Du wählst ihn frei.Quelle 1 |
Was ein intelligentes MesssystemIntelligentes Messsystem (Smart Meter) Ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist ein digitaler Stromzähler mit Smart-Meter-Gateway. Das Gateway bindet ihn an ein Kommunikationsnetz an. Für Energy Sharing ist in der Praxis in der Regel eines nötig, weil viertelstündlich gemessen werden muss. Im Lexikon weiterlesen auf Wunsch kostet, steht im Lexikon.
Im Mehrparteienhaus
Teilen Haushalte im selben Mehrparteienhaus Strom aus ihren Anlagen, gelten Erleichterungen bis zusammen 100 Kilowatt.Quelle 1 Für Strom vom eigenen Dach gibt es außerdem MieterstromMieterstrom Mieterstrom ist Strom von einer Solaranlage am Haus, den Mieter im selben Gebäude oder Quartier bekommen, ohne öffentliches Netz. Er darf höchstens 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs kosten. Der Betreiber der Anlage bekommt einen Zuschlag nach dem EEG. Im Lexikon weiterlesen mit einem eigenen Zuschlag nach dem EEG. Ohne Zuschlag geht die gemeinschaftliche GebäudeversorgungGemeinschaftliche Gebäudeversorgung Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung teilen sich die Parteien eines Hauses den Strom einer Anlage am Gebäude, ohne öffentliches Netz. Gemessen wird jede Viertelstunde. Den übrigen Strom kauft jeder bei einem Lieferanten seiner Wahl. Im Lexikon weiterlesen .Quelle 3
Netzentgelte und Umlagen fallen auch für geteilten Strom an.Quelle 4 Wer in Baden-Württemberg schon anbietet, steht unter Anbieter.
Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.
Quellen
- § 42c EnWG: Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- Messeinrichtungen / Intelligente Messsysteme (externe Seite), Bundesnetzagentur, abgerufen am
- § 21 EEG 2023: Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- Energy Sharing (externe Seite), Bundesnetzagentur, abgerufen am