Energy Sharing als Mieter

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Kurz gesagt: Als Mieter kannst du Strom aus einer Anlage in der Nähe beziehen, eine eigene Anlage brauchst du nicht. Den Einbau des Zählers bezahlst du selbst. Einen Umbau am Zählerschrank zahlt grundsätzlich dein Vermieter.

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Du kannst beziehen, ohne eigene Anlage

Strom aus einer Anlage in der Nähe darf auch beziehen, wer selbst keine hat.Quelle 1 Dafür schließt du zwei Verträge: einen Liefervertrag und einen Vertrag zur gemeinsamen Nutzung.Quelle 1 Den übrigen Strom beziehst du von einem Lieferanten deiner Wahl.Quelle 1

Wer teilt, ist Sharing-Lieferant mit Direktvermarktung und Vertrag zur gemeinsamen Nutzung; wer bezieht, ist Abnehmer mit Liefervertrag für den geteilten Strom, Liefervertrag für den übrigen Strom und Vertrag zur gemeinsamen Nutzung.
Den Vertrag zur gemeinsamen Nutzung haben beide Seiten. Wer bezieht, braucht dazu zwei Lieferverträge.

Der Zähler: Wer beauftragt, wer zahlt

Zähler und Verträge, wenn du zur Miete wohnst
WasWer
Einbau und Betrieb des ZählersDu trägst die Kosten.Quelle 2
Umbau am ZählerschrankGrundsätzlich dein Vermieter.Quelle 2
Messstellenbetreiber für das ganze HausHat dein Vermieter einen gewählt, ist deine eigene Wahl eingeschränkt.Quelle 2
Lieferant für den übrigen StromDu wählst ihn frei.Quelle 1
Intelligentes Messsystem für eine PV-Anlage: oben ein elektronischer Zweirichtungszähler, darunter das Smart-Meter-Gateway, im Zählerschrank.
Zähler oben, Smart-Meter-Gateway darunter: zusammen ein intelligentes Messsystem. Foto: Achimsh, Wikimedia Commons (externe Seite), CC BY-SA 4.0 (externe Seite)

Was ein intelligentes MesssystemIntelligentes Messsystem (Smart Meter) Ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist ein digitaler Stromzähler mit Smart-Meter-Gateway. Das Gateway bindet ihn an ein Kommunikationsnetz an. Für Energy Sharing ist in der Praxis in der Regel eines nötig, weil viertelstündlich gemessen werden muss. Im Lexikon weiterlesen auf Wunsch kostet, steht im Lexikon.

Im Mehrparteienhaus

Teilen Haushalte im selben Mehrparteienhaus Strom aus ihren Anlagen, gelten Erleichterungen bis zusammen 100 Kilowatt.Quelle 1 Für Strom vom eigenen Dach gibt es außerdem MieterstromMieterstrom Mieterstrom ist Strom von einer Solaranlage am Haus, den Mieter im selben Gebäude oder Quartier bekommen, ohne öffentliches Netz. Er darf höchstens 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs kosten. Der Betreiber der Anlage bekommt einen Zuschlag nach dem EEG. Im Lexikon weiterlesen mit einem eigenen Zuschlag nach dem EEG. Ohne Zuschlag geht die gemeinschaftliche GebäudeversorgungGemeinschaftliche Gebäudeversorgung Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung teilen sich die Parteien eines Hauses den Strom einer Anlage am Gebäude, ohne öffentliches Netz. Gemessen wird jede Viertelstunde. Den übrigen Strom kauft jeder bei einem Lieferanten seiner Wahl. Im Lexikon weiterlesen .Quelle 3

Eine Anlage mit Sonne oder Wind speist ins Netz im selben Gebiet, die Haushalte im selben Gebiet nutzen den Strom; an der Anlage und bei jedem Haushalt misst ein Zähler jede Viertelstunde.
An der Anlage und bei jedem Haushalt wird jede Viertelstunde gemessen.

Netzentgelte und Umlagen fallen auch für geteilten Strom an.Quelle 4 Wer in Baden-Württemberg schon anbietet, steht unter Anbieter.

Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.

Quellen

  1. § 42c EnWG: Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  2. Messeinrichtungen / Intelligente Messsysteme (externe Seite), Bundesnetzagentur, abgerufen am
  3. § 21 EEG 2023: Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  4. Energy Sharing (externe Seite), Bundesnetzagentur, abgerufen am