Lexikon

Mieterstrom

Zuletzt geprüft am

Kurz gesagt: Mieterstrom ist Strom von einer Solaranlage am Haus, den Mieter im selben Gebäude oder Quartier bekommen, ohne öffentliches Netz. Er darf höchstens 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs kosten. Der Betreiber der Anlage bekommt einen Zuschlag nach dem EEG.

Strom vom eigenen Dach, ohne Netz

Den Mieterstromzuschlag gibt es für Solaranlagen auf, an oder in einem Gebäude.Quelle 2 Der Strom wird im selben Gebäude oder Quartier verbraucht, ohne Durchleitung durch ein Netz.Quelle 2

Reihenhäuser in Freiburg im Breisgau mit Solaranlagen auf fast allen Dächern.
Viele Dächer, viel Strom: Wer teilt, braucht einen Dienstleister für die Abwicklung. Foto: Arnold Plesse, Wikimedia Commons (externe Seite), CC BY 3.0 (externe Seite)
Die Solaranlage am Gebäude liefert ohne öffentliches Netz an die Wohnungen im selben Gebäude.
Mieterstrom fließt im Haus, nicht durchs öffentliche Netz.

Was im Vertrag stehen muss

Regeln für den Mieterstromvertrag nach § 42a EnWG
RegelWas gilt
PreisHöchstens 90 Prozent des Grundversorgungstarifs im Netzgebiet.Quelle 1
MietvertragDer Mieterstromvertrag ist ein eigener Vertrag, nicht Teil des Mietvertrags.Quelle 1
VersorgungEr deckt deinen ganzen Strom, auch wenn die Anlage nichts liefert.Quelle 1
LaufzeitHöchstens zwei Jahre Bindung, endet mit Rückgabe der Wohnung.Quelle 1

Wie sich Mieterstrom von Energy Sharing unterscheidet, zeigt der Vergleich bei Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.

Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.

Quellen

  1. § 42a EnWG: Mieterstromverträge (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  2. § 21 EEG 2023: Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am