Mieterstrom
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Kurz gesagt: Mieterstrom ist Strom von einer Solaranlage am Haus, den Mieter im selben Gebäude oder Quartier bekommen, ohne öffentliches Netz. Er darf höchstens 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs kosten. Der Betreiber der Anlage bekommt einen Zuschlag nach dem EEG.
Strom vom eigenen Dach, ohne Netz
Den Mieterstromzuschlag gibt es für Solaranlagen auf, an oder in einem Gebäude.Quelle 2 Der Strom wird im selben Gebäude oder Quartier verbraucht, ohne Durchleitung durch ein Netz.Quelle 2
Was im Vertrag stehen muss
| Regel | Was gilt |
|---|---|
| Preis | Höchstens 90 Prozent des Grundversorgungstarifs im Netzgebiet.Quelle 1 |
| Mietvertrag | Der Mieterstromvertrag ist ein eigener Vertrag, nicht Teil des Mietvertrags.Quelle 1 |
| Versorgung | Er deckt deinen ganzen Strom, auch wenn die Anlage nichts liefert.Quelle 1 |
| Laufzeit | Höchstens zwei Jahre Bindung, endet mit Rückgabe der Wohnung.Quelle 1 |
Wie sich Mieterstrom von Energy Sharing unterscheidet, zeigt der Vergleich bei Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.
Quellen
- § 42a EnWG: Mieterstromverträge (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- § 21 EEG 2023: Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am