Energy Sharing
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Kurz gesagt: Energy Sharing heißt: Du teilst Strom aus Sonne oder Wind mit anderen im selben Netzgebiet, über das öffentliche Netz. Geregelt ist das seit dem 1. Juni 2026 in § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes. Erzeugung und Verbrauch werden jede Viertelstunde gemessen.
Strom teilen über das öffentliche Netz
Wer eine Anlage mit erneuerbarer Energie betreibt, darf den Strom an andere liefern, über das öffentliche Netz.Quelle 1 Anlage und alle belieferten Verbrauchsstellen liegen dabei im selben Gebiet.Quelle 1 Im Gesetz heißt das gemeinsame Nutzung.Quelle 1 Andere sagen Energie-Sharing, Strom-Sharing oder einfach Strom teilen.
Was dafür gelten muss
| Punkt | Was gilt |
|---|---|
| Betreiber | Privatperson oder Gesellschaft von Letztverbrauchern, nicht überwiegend gewerblich.Quelle 1 |
| Verträge | Ein Liefervertrag und ein Vertrag zur gemeinsamen Nutzung mit jedem Abnehmer.Quelle 1 |
| Gebiet | Anlage und Abnehmer im selben BilanzierungsgebietBilanzierungsgebiet Ein Bilanzierungsgebiet ist das Netzgebiet eines Netzbetreibers oder ein Teil davon. Bei der Bilanzierung der Strommengen gilt es als Einheit. Seit dem 1. Juni 2026 muss Energy Sharing innerhalb eines Bilanzierungsgebiets möglich sein. Im Lexikon weiterlesen , ab Juni 2028 auch im angrenzenden.Quelle 1 |
| Messung | Jede Viertelstunde, in der Praxis mit einem intelligenten MesssystemIntelligentes Messsystem (Smart Meter) Ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist ein digitaler Stromzähler mit Smart-Meter-Gateway. Das Gateway bindet ihn an ein Kommunikationsnetz an. Für Energy Sharing ist in der Praxis in der Regel eines nötig, weil viertelstündlich gemessen werden muss. Im Lexikon weiterlesen .Quelle 1Quelle 2 |
So läuft es heute
Umgesetzt wird Energy Sharing heute über das DienstleistungsmodellDienstleistungsmodell Im Dienstleistungsmodell wickelt ein beauftragter Dienstleister das Teilen für den Betreiber der Anlage ab und kann auch den übrigen Strom liefern. Die Bundesnetzagentur beschreibt diesen Weg für Energy Sharing im bestehenden Strommarkt. Anbieten müssen Lieferanten das nicht. Im Lexikon weiterlesen .Quelle 3 Ein Dienstleister, etwa ein Direktvermarkter, wickelt das Teilen ab.Quelle 3 Netzentgelte und Umlagen fallen auch für den geteilten Strom an.Quelle 2
Wer in Baden-Württemberg schon anbietet, steht unter Anbieter. Wie du vorgehst, steht im Leitfaden.
Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.
Quellen
- § 42c EnWG: Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- Energy Sharing (externe Seite), Bundesnetzagentur, abgerufen am
- Mitteilung Nr. 73 zur Umsetzung des Beschlusses GPKE (externe Seite), Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 6, , abgerufen am