Lexikon

Letztverbraucher

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Kurz gesagt: Letztverbraucher ist, wer Strom für den eigenen Verbrauch kauft, ob Person oder Firma. Beim Energy Sharing zählen Firmen nur, wenn sie klein oder mittelgroß sind.

Wer Strom für sich kauft

Letztverbraucher sind natürliche oder juristische Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen.Quelle 1 Auch Strom für Ladepunkte von Elektroautos zählt dazu.Quelle 1 Ein Haushaltskunde ist ein Letztverbraucher, der Strom überwiegend für den eigenen Haushalt kauft.Quelle 1

Beim Energy Sharing

Wer geteilten Strom bezieht, ist Abnehmer und muss Letztverbraucher sein.Quelle 2 Eine Firma zählt dafür nur, wenn sie ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder ein mittleres Unternehmen ist.Quelle 2

Wer teilt, ist Sharing-Lieferant mit Direktvermarktung und Vertrag zur gemeinsamen Nutzung; wer bezieht, ist Abnehmer mit Liefervertrag für den geteilten Strom, Liefervertrag für den übrigen Strom und Vertrag zur gemeinsamen Nutzung.
Den Vertrag zur gemeinsamen Nutzung haben beide Seiten. Wer bezieht, braucht dazu zwei Lieferverträge.

Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.

Quellen

  1. § 3 EnWG: Begriffsbestimmungen (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  2. § 42c EnWG: Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am