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Konzessionsabgabe

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Kurz gesagt: Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das Energieversorger einer Gemeinde für Stromleitungen unter öffentlichen Wegen zahlen. Sie steckt im Strompreis. Für Haushalte beträgt sie höchstens 1,32 bis 2,39 Cent je Kilowattstunde, je nach Größe der Gemeinde.

Ein Entgelt für die Wege der Gemeinde

Konzessionsabgaben sind Entgelte für das Recht, öffentliche Wege für Stromleitungen zu nutzen.Quelle 1 Energieversorger zahlen sie an Gemeinden und Landkreise.Quelle 1 Sie ist einer von mehreren Posten im Strompreis.

Eine Kilowattstunde geteilter Strom, von oben nach unten: Strom aus der Anlage, frei vereinbart; Netzentgelt je nach Netzbetreiber; Umlagen für KWKG, Offshore und besondere Netznutzung; Konzessionsabgabe je nach Gemeinde; Stromsteuer; auf alles 19 Prozent Umsatzsteuer.
Frei vereinbart ist nur der Preis für den Strom selbst.

So hoch ist sie für Haushalte

Höchstbetrag je Kilowattstunde, nach Einwohnerzahl der Gemeinde
GemeindeHöchstens
bis 25.000 Einwohner1,32 CentQuelle 2
bis 100.000 Einwohner1,59 CentQuelle 2
bis 500.000 Einwohner1,99 CentQuelle 2
über 500.000 Einwohner2,39 CentQuelle 2

Strom aus dem Niederspannungsnetz gilt dabei als Lieferung an Tarifkunden, also an Haushalte.Quelle 2 Ausgenommen ist nur, wer über 30.000 Kilowattstunden im Jahr braucht und in mindestens zwei Monaten über 30 Kilowatt Leistung kommt.Quelle 2 Dann gelten höchstens 0,11 Cent.Quelle 2

Was sonst im Strompreis steckt, steht unter Was kostet Energy Sharing?

Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.

Quellen

  1. § 1 KAV: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  2. § 2 KAV: Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgaben (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am