Direktvermarktung
Zuletzt geprüft am
Kurz gesagt: Direktvermarktung heißt: Der Betreiber einer Anlage verkauft seinen Strom an Dritte, statt ihn gegen Einspeisevergütung dem Netzbetreiber zu überlassen. Meist macht das ein Direktvermarkter für ihn. Beim Energy Sharing kann er das Teilen abwickeln.
Strom an Dritte verkaufen
Direktvermarktung ist der Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energien an Dritte.Quelle 1 Strom, der direkt neben der Anlage ohne Netz verbraucht wird, zählt nicht dazu.Quelle 1 Wer das im Auftrag des Betreibers macht, heißt Direktvermarktungsunternehmer.Quelle 1
| Frage | Direktvermarktung | Einspeisevergütung |
|---|---|---|
| Wer nimmt den Strom? | Ein Käufer, meist über einen DirektvermarkterQuelle 1 | Der Netzbetreiber |
| Was zahlt der Netzbetreiber? | Die MarktprämieMarktprämie Die Marktprämie zahlt der Netzbetreiber, wenn der Strom direkt vermarktet wird. Sie ist neben der Einspeisevergütung der zweite Zahlungsanspruch nach dem EEG. Im Lexikon weiterlesen Quelle 2 | Die EinspeisevergütungEinspeisevergütung Die Einspeisevergütung ist das feste Geld, das der Netzbetreiber für eingespeisten Solarstrom zahlt. Für Anlagen bis 10 Kilowatt mit Teileinspeisung sind es 7,70 Cent je Kilowattstunde, bei Inbetriebnahme bis Ende 2026. Im Lexikon weiterlesen |
| Rolle beim Energy Sharing | Der Direktvermarkter kann das Teilen abwickelnQuelle 3 | Keine |
Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.
Quellen
- § 3 EEG 2023: Begriffsbestimmungen (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- § 20 EEG 2023: Marktprämie (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- Mitteilung Nr. 73 zur Umsetzung des Beschlusses GPKE (externe Seite), Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 6, , abgerufen am