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Direktvermarktung

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Kurz gesagt: Direktvermarktung heißt: Der Betreiber einer Anlage verkauft seinen Strom an Dritte, statt ihn gegen Einspeisevergütung dem Netzbetreiber zu überlassen. Meist macht das ein Direktvermarkter für ihn. Beim Energy Sharing kann er das Teilen abwickeln.

Strom an Dritte verkaufen

Direktvermarktung ist der Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energien an Dritte.Quelle 1 Strom, der direkt neben der Anlage ohne Netz verbraucht wird, zählt nicht dazu.Quelle 1 Wer das im Auftrag des Betreibers macht, heißt Direktvermarktungsunternehmer.Quelle 1

Direktvermarktung und Einspeisevergütung
FrageDirektvermarktungEinspeisevergütung
Wer nimmt den Strom?Ein Käufer, meist über einen DirektvermarkterQuelle 1Der Netzbetreiber
Was zahlt der Netzbetreiber?Die MarktprämieMarktprämie Die Marktprämie zahlt der Netzbetreiber, wenn der Strom direkt vermarktet wird. Sie ist neben der Einspeisevergütung der zweite Zahlungsanspruch nach dem EEG. Im Lexikon weiterlesen Quelle 2Die EinspeisevergütungEinspeisevergütung Die Einspeisevergütung ist das feste Geld, das der Netzbetreiber für eingespeisten Solarstrom zahlt. Für Anlagen bis 10 Kilowatt mit Teileinspeisung sind es 7,70 Cent je Kilowattstunde, bei Inbetriebnahme bis Ende 2026. Im Lexikon weiterlesen
Rolle beim Energy SharingDer Direktvermarkter kann das Teilen abwickelnQuelle 3Keine
Der Betreiber der Anlage beauftragt einen Dienstleister, zum Beispiel seinen Direktvermarkter, der die Lieferung an die Abnehmer abwickelt; den übrigen Strom liefert ein Lieferant deiner Wahl, auf Wunsch auch der Dienstleister.
Nach § 42c: Den übrigen Strom liefert ein Lieferant deiner Wahl.

Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.

Quellen

  1. § 3 EEG 2023: Begriffsbestimmungen (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  2. § 20 EEG 2023: Marktprämie (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  3. Mitteilung Nr. 73 zur Umsetzung des Beschlusses GPKE (externe Seite), Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 6, , abgerufen am