Einspeisevergütung
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Kurz gesagt: Die Einspeisevergütung ist das feste Geld, das der Netzbetreiber für eingespeisten Solarstrom zahlt. Für Anlagen bis 10 Kilowatt mit Teileinspeisung sind es 7,70 Cent je Kilowattstunde, bei Inbetriebnahme bis Ende 2026.
Fester Betrag für eingespeisten Strom
Die Einspeisevergütung ist einer von drei Zahlungsansprüchen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.Quelle 1 Sie gibt es für Anlagen bis 100 Kilowatt.Quelle 2 Dafür stellst du den Strom, den du nicht selbst nutzt, dem Netzbetreiber zur Verfügung.Quelle 2
| Art | Vergütung je Kilowattstunde |
|---|---|
| Teileinspeisung | 7,70 CentQuelle 3 |
| Volleinspeisung | 12,22 CentQuelle 3 |
Und beim Energy Sharing?
Einspeisevergütung und Energy Sharing schließen sich aus, sagt die Bundesnetzagentur.Quelle 4 Wer teilt, muss in die Direktvermarktung.Quelle 4 Mit Anspruch auf EEG-Förderung gibt es dann die Marktprämie, auch für den geteilten Strom.Quelle 4 Wie das Teilen abläuft, steht beim Dienstleistungsmodell.
Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.
Quellen
- § 19 EEG 2023: Zahlungsanspruch (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- § 21 EEG 2023: Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- EEG-Förderung und -Fördersätze (externe Seite), Bundesnetzagentur, abgerufen am
- Solaranlagen: Häufige Fragen zu Energy Sharing (externe Seite), Bundesnetzagentur, , abgerufen am