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Kleinunternehmer

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Kurz gesagt: Kleinunternehmer berechnen keine Umsatzsteuer. Das gilt, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Wer Strom an Nachbarn verkauft, zählt alle Umsätze als Unternehmer zusammen.

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Wer Kleinunternehmer ist

Verkaufst du Strom an deinen Nachbarn, bist du für die Umsatzsteuer Unternehmer. Als Kleinunternehmer berechnest du trotzdem keine Umsatzsteuer.Quelle 1 Dafür gelten zwei Grenzen:

  • Umsatz im Vorjahr: höchstens 25.000 €Quelle 1
  • Umsatz im laufenden Jahr: höchstens 100.000 €Quelle 1
Zwei Fragen untereinander: Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro? Umsatz dieses Jahr höchstens 100.000 Euro? Zweimal Ja: Kleinunternehmer, keine Umsatzsteuer auf deinen Preis. Einmal Nein: 19 Prozent Umsatzsteuer auf deinen Preis.
Zweimal unter der Grenze: keine Umsatzsteuer.

Gezählt wird dein ganzer Umsatz als Unternehmer, nicht nur der geteilte Strom.Quelle 1 Zum Vergleich: 1.000 kWh für 10 Cent sind 100 € Umsatz im Jahr.

Was das für den Preis heißt

Ohne Umsatzsteuer kann dein Nachbar dir etwas mehr zahlen, ohne dass es für ihn teurer wird. Mit deinen Zahlen rechnet der Rechner für Erzeuger. Alle Steuern beim Teilen: Steuern beim Energy Sharing.

Verzicht auf die Regel

Du kannst dem Finanzamt erklären, dass du auf die Regel verzichtest. Der Verzicht bindet dich mindestens fünf Kalenderjahre.Quelle 1

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Quellen

  1. § 19 UStG: Besteuerung der Kleinunternehmer (externe Seite, neuer Tab), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am