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Strom mit Nachbarn teilen: Was heute schon geht

· 6 Minuten Lesezeit

Kurz gesagt: Energy Sharing nach § 42c ist erlaubt, läuft aber kaum. Netzbetreiber wickeln es nicht ab, Dienstleister fehlen noch. Wer heute teilen will, findet Angebote, die ähnlich heißen, aber anders funktionieren. Jedes hat einen Haken.

Die Wege in zwei Minuten. Foto: Kevin Martin Jose, Unsplash, Unsplash-Lizenz · Stimme: ElevenLabs (Alexander), elevenlabs.io (externe Seite)

Erlaubt, aber kaum zu haben

Seit dem darfst du Strom mit Nachbarn über das öffentliche Netz teilen.Quelle 1 In der Praxis klappt das kaum. Die Netzbetreiber müssen dafür nichts umsetzen. Das Teilen soll ein Dienstleister abwickeln.Quelle 2 Lieferanten müssen das aber nicht anbieten.Quelle 2

Der Betreiber der Anlage beauftragt einen Dienstleister, zum Beispiel seinen Direktvermarkter, der die Lieferung an die Abnehmer abwickelt; den übrigen Strom liefert ein Lieferant deiner Wahl, auf Wunsch auch der Dienstleister.
So soll es nach § 42c laufen. Es fehlt der Dienstleister.

Netze BW wickelt das Teilen nicht selbst ab.Quelle 3 Die EnBW rechnet Energy Sharing derzeit nicht ab.Quelle 4 EnBW ODR erwartet eine breitere Umsetzung erst im Laufe von 2027.Quelle 5 Von 30 Netzbetreibern, die wir geprüft haben, wickelt keiner selbst ab. Die meisten Anbieter, die wir gefunden haben, sammeln erst Anmeldungen.

Wer heute schon teilen will, findet Angebote, die ähnlich heißen. Sie funktionieren aber anders als Energy SharingEnergy Sharing Energy Sharing heißt: Du teilst Strom aus Sonne oder Wind mit anderen im selben Netzgebiet, über das öffentliche Netz. Geregelt ist das seit dem 1. Juni 2026 in § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes. Erzeugung und Verbrauch werden jede Viertelstunde gemessen. Im Lexikon weiterlesen nach § 42c. Hier sind die Wege, jeweils mit Haken.

Strom-Community: Ein Anbieter liefert allen Strom

Was es ist: Anlagen speisen Strom in die Community ein, Mitglieder beziehen ihn. Zugeordnet wird rechnerisch. Fehlt Strom, liefert der Anbieter Ökostrom dazu.Quelle 7 WeShareEnergy schreibt selbst, das sei kein neues Konzept nach § 42c.Quelle 7 Ein Beispiel ist mitmachstrom vom Bund der Energieverbraucher. Lieferant ist dort WeShareEnergy.Quelle 8

Was du davon hast: Ein intelligentes MesssystemIntelligentes Messsystem (Smart Meter) Ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist ein digitaler Stromzähler mit Smart-Meter-Gateway. Das Gateway bindet ihn an ein Kommunikationsnetz an. Für Energy Sharing ist in der Praxis in der Regel eines nötig, weil viertelstündlich gemessen werden muss. Im Lexikon weiterlesen brauchst du nicht. Ein Lesekopf an deinem digitalen Zähler genügt, er kostet einmalig 89 €.Quelle 8 Erzeuger sollen mehr bekommen als die Einspeisevergütung. Die Seite nennt dafür nur Beispiele, keine Garantie.Quelle 8

Der Haken: Der Anbieter wird dein Lieferant für den ganzen Strom, dein alter Vertrag endet.Quelle 8 Netzentgelt, Umlagen und Steuern kommen dazu. Einen festen Preis nennt die Seite nicht.Quelle 8

Bürgerwerke: Gemeinschaftsstrom im Tarif

Was es ist: „BürgerÖkostrom share“ ist ein Stromtarif der Bürgerwerke. Ein Teil des Stroms kommt aus Anlagen von Energiegenossenschaften. Den ReststromReststrom Reststrom ist der Strom, den du zusätzlich brauchst, wenn die geteilte Anlage nicht genug liefert. Den Vertrag dafür schließt du mit einem Lieferanten deiner Wahl. Das darf der Vertrag zum Teilen nicht einschränken. Im Lexikon weiterlesen liefern auch die Bürgerwerke.Quelle 9

Was du davon hast: Ein gewöhnlicher Zähler reicht, ein Smart Meter ist nicht nötig. Mitglied einer Genossenschaft musst du nicht sein.Quelle 9

Der Haken: Es startet erst Ende 2026, mit einer Pilotgruppe von Abnehmern. Teilen können zuerst nur Anlagen der Genossenschaften. Private Anlagen folgen später, ohne Termin. Die Preise kommen erst zum Start.Quelle 9 In welchen Gebieten es gilt, steht nicht auf der Seite.

badenova: ein Feldversuch für 2027

Was es ist: badenova testet Energy Sharing in einem Feldversuch, Partner ist EWS Schönau.Quelle 10Quelle 11 Intelligente Messsysteme erfassen, wann Strom erzeugt und verbraucht wird.Quelle 10 Die Abrechnung nennt das Projekt virtuell.Quelle 11

Was du davon hast: Du bekommst eine Gutschrift auf deinen badenova-Stromvertrag, je nach Verbrauch. Ein Smart Meter wird dir bevorzugt eingebaut.Quelle 10 Wie hoch die Gutschrift ist, steht nicht auf der Seite.

Der Haken: Mitmachen kannst du nur im Netz von badenova Netze und mit einem badenova-Vertrag. Der Versuch läuft vom bis . Die Plätze sind begrenzt.Quelle 10

Nachbarschafts-Strom: Der Vertrag läuft mit dem Anbieter

Was es ist: Pyrpose Energy kauft Strom bei Erzeugern in der Nachbarschaft und liefert ihn an Haushalte in der Nähe. Was fehlt, kauft sie am Strommarkt dazu. Alle Verträge laufen mit Pyrpose, nicht mit dem Nachbarn.Quelle 12

Was du davon hast: Beim Community-Tarif legt der Betreiber der Anlage den Preis für seinen Strom fest.Quelle 12

Der Haken: Für den Community-Tarif brauchst du ein intelligentes Messsystem.Quelle 12 Für Heidelberg ist das Angebot angekündigt, ohne Termin und ohne Preise.Quelle 13

Im eigenen Haus geht es schon ohne Netz

Bei der gemeinschaftlichen GebäudeversorgungGemeinschaftliche Gebäudeversorgung Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung teilen sich die Parteien eines Hauses den Strom einer Anlage am Gebäude, ohne öffentliches Netz. Gemessen wird jede Viertelstunde. Den übrigen Strom kauft jeder bei einem Lieferanten seiner Wahl. Im Lexikon weiterlesen nutzen die Parteien eines Hauses den Strom einer Anlage am Gebäude. Das öffentliche Netz ist nicht dabei. Gemessen wird jede Viertelstunde.Quelle 14

Die Solaranlage am Gebäude liefert ohne öffentliches Netz an die Wohnungen; den übrigen Strom liefert ein Lieferant deiner Wahl.
Den übrigen Strom wählt jede Wohnung selbst.

Den übrigen Strom wählt jede Partei frei. In einer Eigentümergemeinschaft kann ein Beschluss den Vertrag ersetzen.Quelle 14 Der Haken: Das Nachbarhaus ist nicht dabei.

Beim MieterstromMieterstrom Mieterstrom ist Strom von einer Solaranlage am Haus, den Mieter im selben Gebäude oder Quartier bekommen, ohne öffentliches Netz. Er darf höchstens 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs kosten. Der Betreiber der Anlage bekommt einen Zuschlag nach dem EEG. Im Lexikon weiterlesen bekommst du deinen ganzen Strom aus einem Vertrag, auch wenn die Anlage nichts liefert. Er darf höchstens 90 Prozent des Grundversorgungstarifs kosten. Länger als zwei Jahre bindet er dich nicht.Quelle 15

Alle Wege im Vergleich

Wege, Strom mit Nachbarn zu teilen, Stand
WegWie es funktioniertBraucht Smart Meter?Stand
Energy Sharing nach § 42cTeilen übers Netz, ein Dienstleister wickelt abQuelle 2in der Regel jaQuelle 6erlaubt, Angebote im AufbauQuelle 5
Strom-Community, z. B. mitmachstromEin Anbieter liefert allen Strom und teilt rechnerisch zuQuelle 7nein, ein Lesekopf genügtQuelle 8läuftQuelle 8
Bürgerwerke „BürgerÖkostrom share“Tarif mit Gemeinschaftsstrom und ReststromQuelle 9neinQuelle 9Pilotgruppe ab Ende 2026Quelle 9
badenova, Pilot mit EWSGutschrift auf den badenova-VertragQuelle 10ja, wird bevorzugt eingebautQuelle 10Feldversuch 2027, Anmeldung offenQuelle 10
Nachbarschafts-StromDer Anbieter kauft und liefert allen StromQuelle 12für den Community-Tarif jaQuelle 12angekündigtQuelle 13
Gebäudeversorgung im eigenen HausStrom vom Dach, ohne öffentliches NetzQuelle 14Messung jede ViertelstundeQuelle 14erlaubtQuelle 14

Welcher Weg passt, hängt von deinem Haus, deinem Zähler und deinem Netzgebiet ab. Wir empfehlen keinen Anbieter.

Was du jetzt tun kannst

  • Der Lohnt-sich-Check zeigt, was du für Energy Sharing klären musst.
  • Der Rechner zeigt, was geteilter Strom dich mit deinen Zahlen kostet.
  • Im Anbieter-Vergleich stehen alle Angebote nach § 42c, die wir gefunden haben.
  • Der Newsletter unten schreibt dir, sobald ein Anbieter in deiner Nähe startet.

Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.

Quellen

  1. § 42c EnWG: Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  2. Mitteilung Nr. 73 zur Umsetzung des Beschlusses GPKE (externe Seite), Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 6, , abgerufen am
  3. Energy Sharing: Gemeinsam Strom aus EEG-Anlagen nutzen (§ 42c EnWG) (externe Seite), Netze BW, abgerufen am
  4. Energy Sharing: Häufige Fragen (externe Seite), EnBW, abgerufen am
  5. Energy Sharing: Häufige Fragen (externe Seite), EnBW ODR, abgerufen am
  6. Energy Sharing (externe Seite), Bundesnetzagentur, abgerufen am
  7. Stromcommunitys und § 42c EnWG (externe Seite), WeShareEnergy, abgerufen am
  8. mitmachstrom (externe Seite), Bund der Energieverbraucher, , abgerufen am
  9. Energy Sharing (externe Seite), Bürgerwerke, abgerufen am
  10. Energy Sharing Pilotprojekt (externe Seite), badenova, abgerufen am
  11. Energy Sharing erleben (externe Seite), Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE), abgerufen am
  12. Energy Sharing (externe Seite), Nachbarschafts-Strom (Pyrpose Energy), abgerufen am
  13. Heidelberg (externe Seite), Nachbarschafts-Strom (Pyrpose Energy), abgerufen am
  14. § 42b EnWG: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  15. § 42a EnWG: Mieterstromverträge (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am