Rechner: Was kostet dich geteilter Strom?

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Kurz gesagt: Geteilter Strom ist nur so günstig, wie Netzentgelt, Umlagen und Steuern es zulassen. Die fallen auch für ihn an. Der Rechner zeigt mit deinen Zahlen, ob du im Jahr sparst.

Rechne mit deinen Zahlen

Der Rechner zeigt, was du als Abnehmer für geteilten Strom zahlst. Er stellt das deinem Strompreis von heute gegenüber.

Du hast eine Solaranlage? Als Betreiber verzichtest du beim Teilen auf die Einspeisevergütung.Quelle 13 Deine Anlage geht dann in die Direktvermarktung.Quelle 13 Was das für dich heißt

Mit den Preisen von

Für 2027 haben die Netzbetreiber bisher nur vorläufige Preise veröffentlicht.

Netzbetreiber Ihm gehören die Stromleitungen in deinem Ort. Er ist nicht dein Stromlieferant. Sein Netzentgelt zahlst du auch für geteilten Strom.

Er steht auf deiner Stromrechnung. Oder such ihn nach Postleitzahl. Fehlt deiner, haben wir seine Preise noch nicht geprüft.

Dein Strompreis heute Das ist der Preis je Kilowattstunde auf deiner Stromrechnung oder im Vertrag. Den Grundpreis im Monat lässt du weg. Nimm den Preis mit Umsatzsteuer, so wie er auf der Rechnung steht.

Der Arbeitspreis von deiner Stromrechnung, mit Umsatzsteuer.

Geteilter Strom im Jahr Geteilt wird nur, was die Anlage in derselben Viertelstunde übrig hat, in der du Strom brauchst. Nachts und im Winter ist das wenig. Den Rest liefert weiter dein Stromlieferant.

Nur was die Anlage übrig hat, während du Strom brauchst.

Vereinbarter Preis für den Strom Den Preis für den Strom selbst handelst du mit dem Betreiber der Anlage aus. Er ist frei, auch 0 Cent gehen. Netzentgelt, Umlagen und Steuern kommen immer dazu.

Ohne Umsatzsteuer. Netzentgelt und Steuern rechnen wir dazu.

Konzessionsabgabe Die Gemeinde bekommt Geld dafür, dass Stromleitungen unter ihren Straßen liegen. Wie viel, hängt von ihrer Größe ab: 1,32 bis 2,39 Cent je Kilowattstunde.

Danach richtet sich die Konzessionsabgabe.

Hast du schon ein intelligentes Messsystem?Intelligentes Messsystem Ein digitaler Zähler mit einem zweiten Kasten daneben, dem Gateway. Er misst jede Viertelstunde. Das braucht es beim Teilen.

Ohne geht Energy Sharing in der Regel nicht. Welchen Zähler du hast

Gebühr des Dienstleisters im Jahr (freiwillig) Ein Dienstleister misst ab, rechnet ab und meldet alles an den Netzbetreiber. Ohne ihn geht Energy Sharing in der Regel nicht. Was die Anbieter verlangen, steht im Anbieter-Vergleich.

Kennst du ein Angebot, trag die Gebühr ein.

Mit Beispielzahlen rechnen

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So rechnen wir

Für geteilten Strom zahlst du Netzentgelt und Umlagen wie für jeden Strom aus dem Netz.Quelle 1 Frei vereinbart ist nur der Preis für den Strom selbst. Dazu kommen die StromsteuerQuelle 5 und die KonzessionsabgabeQuelle 6, auf alles 19 % Umsatzsteuer.Quelle 7

Eine Kilowattstunde geteilter Strom, von oben nach unten: Strom aus der Anlage, frei vereinbart; Netzentgelt je nach Netzbetreiber; Umlagen für KWKG, Offshore und besondere Netznutzung; Konzessionsabgabe je nach Gemeinde; Stromsteuer; auf alles 19 Prozent Umsatzsteuer.
So setzt der Rechner den Preis zusammen.

Die Umlagen 2026 sind 0,446 Cent KWKG-UmlageQuelle 2, 0,941 Cent Offshore-NetzumlageQuelle 3 und 1,559 Cent Aufschlag für besondere Netznutzung.Quelle 4 Für 2027 sind es 0,451 CentQuelle 10, 1,143 CentQuelle 11 und vorläufig 2,027 Cent.Quelle 12 Das Netzentgelt nehmen wir aus dem Preisblatt deines Netzbetreibers, für 2027 aus dem vorläufigen.

Das intelligente Messsystem kostet auf Wunsch höchstens 100 € einmalig.Quelle 9 Im Jahr sind es höchstens 60 €.Quelle 8Quelle 9 Wir rechnen mit dem Preis deines Netzbetreibers. Was dein alter Zähler kostet, fällt dann weg. Das ziehen wir nicht ab, die Rechnung ist also eher zu streng.

Geteilten Strom beziehst du höchstens so viel, wie du selbst verbrauchst. Fünf Personen im eigenen Haus verbrauchen im Schnitt 6.000 kWh im Jahr, wenn sie Wasser mit Strom wärmen.Quelle 14 Mehr nennt der Stromspiegel für keinen Haushalt.Quelle 14 Braucht es mehr geteilten Strom, damit du sparst, sagt der Rechner das.

Nicht im Rechner: Den übrigen Strom bieten manche Lieferanten nur teurer an.Quelle 1 Wie hoch die Umlagen 2027 sind, steht unter Kosten.

Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.

Quellen

  1. Energy Sharing (externe Seite), Bundesnetzagentur, abgerufen am
  2. KWKG-Umlage 2026 (externe Seite), Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de), , abgerufen am
  3. Offshore-Netzumlage 2026 (externe Seite), Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de), abgerufen am
  4. Aufschlag für besondere Netznutzung 2026 (externe Seite), Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de), , abgerufen am
  5. § 3 StromStG: Steuertarif (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  6. § 2 KAV: Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgaben (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  7. § 12 UStG: Steuersätze (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  8. § 30 MsbG: Wirtschaftliche Vertretbarkeit der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen; Preisobergrenzen; Festlegungskompetenz (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  9. § 35 MsbG: Angemessenes Entgelt für Zusatzleistungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
  10. KWKG-Umlage 2027 (externe Seite), Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de), , abgerufen am
  11. Offshore-Netzumlage 2027 (externe Seite), Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de), , abgerufen am
  12. Aufschlag für besondere Netznutzung 2027 (externe Seite), Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de), , abgerufen am
  13. Solaranlagen: Häufige Fragen zu Energy Sharing (externe Seite), Bundesnetzagentur, , abgerufen am
  14. Stromverbrauch im Haushalt (Stromspiegel) (externe Seite), co2online, , abgerufen am