So prüfen wir die Anbieter
Zuletzt geprüft am
Kurz gesagt: Wir nehmen jeden Anbieter auf, den wir finden, auch ohne Partnerprogramm. Jede Angabe hat eine Quelle und ein Datum. Die Reihenfolge folgt dem Stand des Angebots, nie einer Provision.
So läuft die Prüfung
Jeder Schritt gilt für alle Anbieter gleich. Ein Anbieter kann sich keinen Platz kaufen.
Wer in den Vergleich kommt
- Jedes Angebot nach § 42c, das Haushalte in Baden-Württemberg nutzen könnten. Auch wenn es erst geplant ist.
- Anbieter, die das Teilen abwickeln, und solche, die nur Partner vermitteln.
- Alle, mit und ohne Partnerprogramm. Kein Anbieter zahlt für seinen Eintrag.
Sagt ein bekannter Name, dass er nichts anbietet, steht er trotzdem auf der Seite. Angebote, die ähnlich heißen, aber nicht nach § 42c laufen, stehen in einer eigenen Tabelle.
Was wir vergleichen
| Kriterium | Was wir festhalten |
|---|---|
| Gebiet | Geht es in Baden-Württemberg, und wo genau? |
| Rolle | Für Erzeuger mit Anlage, für Abnehmer oder für beide. |
| Abrechnung | Rechnet der Anbieter selbst ab, oder vermittelt er nur? |
| Kosten | Einmalig, im Monat und je Kilowattstunde, für beide Seiten. Und ob die Preise öffentlich sind. |
| Zähler | Braucht es ein intelligentes Messsystem? |
| Vertrag | Laufzeit und Kündigung. |
Noch nicht im Vergleich: die Mindestgröße der Anlage, was mit übrigem Strom passiert und wie gut der Anbieter erreichbar ist. Dazu nennen die Anbieter bisher kaum etwas.
Woher die Daten kommen
Zuerst lesen wir, was der Anbieter selbst veröffentlicht: Website, Preise, häufige Fragen, Verträge. Jede Seite steht mit Abrufdatum in der Quellenliste.
Dann fragen wir jeden Anbieter schriftlich, mit denselben Fragen:
- In welchen Netzgebieten in Baden-Württemberg geht es?
- Gibt es eine Mindestgröße für die Anlage?
- Was kostet es Erzeuger und Abnehmer?
- Wer liefert den übrigen Strom?
- Welcher Zähler ist nötig?
- Gibt es ein Partnerprogramm?
Eine Antwort heben wir auf. Sie steht als Quelle mit Datum beim Anbieter.
In welcher Reihenfolge
Die Reihenfolge folgt nur dem Stand des Angebots. Wer weiter ist, steht vorn:
- Pilot in Vorbereitung oder läuft
- Anmeldung offen
- Sammelt Interessenten
- In Entwicklung
Bei gleichem Stand gilt der Name, von A bis Z. Eine Provision ändert die Reihenfolge nie. Noten, Sterne oder einen „Testsieger“ gibt es nicht.
Rechtlich: Angabe der Hauptparameter
Wer Angebote mehrerer Unternehmen vergleicht, muss die Hauptparameter der Reihenfolge nennen.Quelle 1 Bei uns ist es ein einziger: der Stand des Angebots, danach der Name.
Was „unbekannt“ heißt
- Häkchen
- Ja, die Quelle sagt es.
- Kreuz
- Nein, die Quelle sagt es.
- Fragezeichen
- Unbekannt: Der Anbieter nennt es nicht.
Unbekanntes schätzen wir nie. Es bleibt „unbekannt“, bis der Anbieter es veröffentlicht oder uns antwortet.
Wie oft wir prüfen
Alle drei Monate prüfen wir jeden Anbieter neu, dazu bei jedem Hinweis. Oben auf jeder Seite steht, wann wir zuletzt geprüft haben.
Fehler melden, auch als Anbieter
Stimmt eine Angabe nicht, schreib an info@energysharing-bw.de oder über das Kontaktformular. Am besten mit einer Quelle. Wir prüfen den Hinweis, korrigieren die Seite und setzen das Datum neu. Jede Korrektur steht unter Was wir korrigiert haben.
Eine ungünstige Angabe bleibt stehen, solange die Quelle sie trägt. Das gilt auch für Partner.
Wie wir uns finanzieren
Heute gar nicht. Später kann es gekennzeichnete Werbelinks geben.Quelle 2 Was das heißt, steht unter So finanzieren wir uns.
Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.
Quellen
- § 5b UWG: Wesentliche Informationen (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- § 5a UWG: Irreführung durch Unterlassen (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am