Energy Sharing in Baden-Württemberg: der Stand im Oktober 2026
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Kurz gesagt: Seit dem 1. Juni 2026 ist Energy Sharing erlaubt, in der Praxis aber bisher kaum möglich. Laut Verbraucherzentrale fehlen intelligente Messsysteme und Plattformen. Der geteilte Strom trägt die vollen Netzentgelte. Bei Netze BW wickelt ein Direktvermarkter das Teilen ab, nicht der Netzbetreiber.
Erlaubt ist das Teilen seit Juni, im eigenen Netzgebiet
Seit dem darf Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Netz geteilt werden. Geregelt ist das in § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Jeder Verteilnetzbetreiber muss das Teilen innerhalb eines Bilanzierungsgebiets ermöglichen. Erzeugung und Verbrauch werden dabei jede Viertelstunde gemessen.Quelle 1
Dafür ist in der Praxis in der Regel ein intelligentes Messsystem nötig. Netzentgelte und Umlagen fallen auch für den geteilten Strom an. So beschreibt es die Bundesnetzagentur.Quelle 2
Bei Netze BW wickelt der Direktvermarkter das Teilen ab
Netze BW setzt Energy Sharing nur über die bestehende Zuordnung zu Lieferanten und Bilanzkreisen um. Als Lösung nennt sie den Direktvermarkter des Anlagenbetreibers. Netze BW darf selbst nicht Direktvermarkter sein und übernimmt die Abwicklung nicht.Quelle 3
Sie stützt sich auf die Mitteilung Nr. 73 der Bundesnetzagentur vom . Darin geht es um das Dienstleistungsmodell. Weil es dieses Modell gibt, müssen Netzbetreiber nach Auffassung der Bundesnetzagentur nichts weiter umsetzen.Quelle 4
Der Direktvermarkter bilanziert den geteilten Strom. Er nimmt ab, was weder Betreiber noch Abnehmer verbrauchen. Den Abnehmern liefert er den übrigen Strom und rechnet ihre Netzentgelte mit Netze BW ab. Ob ein Direktvermarkter das anbietet, klärst du mit ihm.Quelle 3
Gemessen wird bei beiden Seiten jede Viertelstunde. Wer Strom bezieht, stellt seinen Liefervertrag von Vollversorgung auf Reststrom um. Die beteiligten Messstellenbetreiber müssen einverstanden sein.Quelle 3
Wo es hakt: Zähler, Plattformen, Netzbetreiber
„Das Modell funktioniert in der Praxis noch nicht“, sagt Matthias Bauer. Er ist Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Der SWR hat ihn am zitiert.Quelle 5
Bauer nennt im SWR diese Gründe:Quelle 5
- Der Einbau intelligenter Messsysteme „lahmt“.
- Für die Umsetzung fehlen Plattformen.
- Bei der Verbraucherzentrale gingen Beschwerden ein: Netzbetreiber unterstützten das Modell nicht oder könnten es nicht umsetzen.
Verpflichtet seien sie dazu nicht, so die Verbraucherzentrale. Bauer nennt die Netzbetreiber „Bremser der Energiewende“.Quelle 5
Die Kosten: volle Netzentgelte, keine eigene Förderung
Netze BW schreibt: Für Energy Sharing gibt es derzeit keine eigenen finanziellen Anreize. Der geteilte Strom trägt die vollen Netzentgelte, Steuern, Umlagen und Abgaben. Ob es sich lohnt, ist laut Netze BW eine Frage des Einzelfalls.Quelle 3
Auch der übrige Strom kann teurer werden. Manche Lieferanten bieten einen Reststrom-Vertrag womöglich nicht oder nur teurer an. Auch der Grundversorger kann dafür einen höheren Preis verlangen.Quelle 2 Fehlt das intelligente Messsystem noch, kommen dessen Kosten dazu. Die Obergrenzen stehen beim Begriff Intelligentes Messsystem.
Stromsteuer: im Einzelfall beim Hauptzollamt klären
Lieferungen an die Abnehmer sind gegebenenfalls stromsteuerpflichtig. Netze BW bittet, das im Einzelfall mit dem örtlich zuständigen Hauptzollamt zu klären.Quelle 3
Beispiel Ladenburg: Anlage gekauft, Strom nicht nutzbar
In Ladenburg im Rhein-Neckar-Kreis hat eine Bürgerinitiative eine Solaranlage auf dem Dach einer Schule gekauft. Wer in der Altstadt wohnt, kann oder will dort keine eigene Anlage bauen. Gründe sind die Bauweise und der Denkmalschutz, manche wohnen zur Miete. Drei Monate nach dem Start können die Mitglieder den Strom der Anlage nicht nutzen.Quelle 5
Jochen Liebrich ist Vorstand der Initiative. Sein Fazit im SWR: Das Gesetz mache das Teilen für Erzeuger und Verbraucher „unwirtschaftlich“. Es fehlten Förderung, niedrigere Netzentgelte und einfache Musterverträge. Er spricht von einem „Alibi-Gesetz“.Quelle 5
Die Verbraucherzentrale vor und nach dem Start
Vor dem Start hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gerechnet. In ihrer Pressemitteilung vom nannte Matthias Bauer diese Zahlen:Quelle 6
- Strom aus der eigenen Solaranlage kostet etwa 11 bis 15 Cent je Kilowattstunde.
- Neue Anlagen bekommen weniger als 8 Cent Einspeisevergütung.
- Netzentgelt, Umlagen und Konzessionsabgabe können zusammen 10 bis 15 Cent je Kilowattstunde betragen.
- Bei einem Strompreis von etwa 30 Cent sei Energy Sharing trotzdem interessant.
Für Anlagenbetreiber sah Bauer damals „eine neue verlässliche Einnahmequelle“.Quelle 6 Im September sagte er, das Modell funktioniere in der Praxis noch nicht. Nun fordert die Verbraucherzentrale niedrigere Netzentgelte und eine niedrigere Stromsteuer für geteilten Strom.Quelle 5 Ob die Zahlen vom Februar noch gelten, sagt der SWR-Bericht nicht.
Was sich ändern kann: eine Plattform und ab 2028 ein größeres Gebiet
Laut dem Programm Zukunft Altbau entwickeln die Bundesnetzagentur und der Branchenverband BDEW eine Plattform für das Teilen. Zukunft Altbau wird vom Umweltministerium des Landes gefördert. Die Angabe stammt aus dem SWR-Bericht.Quelle 5 Die Seite der Bundesnetzagentur zu Energy Sharing nennt keine solche Plattform, Stand .Quelle 2 Wann sie kommt und was sie kann, ist offen.
Fest steht ein Termin. Ab dem kommt das Bilanzierungsgebiet eines direkt angrenzenden Verteilnetzbetreibers dazu. Es muss in derselben Regelzone liegen.Quelle 1
Ob Netzentgelte oder Stromsteuer für geteilten Strom sinken, ist offen.
Was du jetzt tun kannst
Wenn du teilen oder Strom beziehen willst, schau zuerst auf deinen Zähler. Ohne viertelstündliche Messung geht es nicht. Hast du noch kein intelligentes Messsystem, kannst du den Einbau verlangen.Quelle 7 Kosten und Fristen stehen beim Begriff Intelligentes Messsystem.
Wenn du eine Anlage hast und teilen willst, frag einen Direktvermarkter nach dem Dienstleistungsmodell. Diesen Weg nennt Netze BW.Quelle 3
Wenn du Strom beziehen willst, sprich vorher mit deinem Stromlieferanten. Dein Vertrag muss auf Reststrom umgestellt werden.Quelle 3
Die Schritte im Einzelnen stehen im Leitfaden. Wenn sich etwas ändert, erfährst du es über den Newsletter.
Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.
Quellen
- § 42c EnWG: Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am
- Energy Sharing (externe Seite), Bundesnetzagentur, abgerufen am
- Energy Sharing: Gemeinsam Strom aus EEG-Anlagen nutzen (§ 42c EnWG) (externe Seite), Netze BW, abgerufen am
- Mitteilung Nr. 73 zur Umsetzung des Beschlusses GPKE (externe Seite), Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 6, , abgerufen am
- Frust über „Alibi-Gesetz“ bei Erneuerbaren Energien: Warum Strom kaum geteilt werden kann (externe Seite), SWR Aktuell, Max Schäfer, , abgerufen am
- Solarstrom einfach an die Nachbarschaft verkaufen (Pressemitteilung) (externe Seite), Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, , abgerufen am
- § 34 MsbG: Standard- und Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers; Verordnungsermächtigung (externe Seite), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am