Strom vom Dach mit Nachbarn teilen: Was seit Juni 2026 gilt Seit dem 1. Juni 2026 dürfen Bürgerinnen und Bürger Strom aus erneuerbaren Energien gemeinsam nutzen. Das heißt Energy Sharing. Geregelt ist es in Paragraf 42c des Energiewirtschaftsgesetzes. So funktioniert es: Eine Solaranlage speist Strom ins öffentliche Netz. Haushalte im Gebiet desselben Netzbetreibers nutzen diesen Strom. Ab Juni 2028 kommt das angrenzende Gebiet dazu. Die Anlage betreibt eine Privatperson, eine Genossenschaft, ein Verein oder eine Gesellschaft. Eine Bürgergenossenschaft kann zum Beispiel eine Anlage auf einem Schuldach betreiben. Bei Gemeinschaften müssen alle Mitglieder Verbraucher, kleine und mittlere Firmen oder Kommunen sein. Jeder Haushalt schließt mit dem Betreiber zwei Verträge. Darin stehen Aufteilung und Preis. Das braucht es: Jeder Haushalt braucht ein intelligentes Messsystem, also einen Smart Meter. Auf Wunsch kostet der Einbau einmalig höchstens 100 Euro. Die Abwicklung übernimmt ein Dienstleister, nicht der Netzbetreiber. Netzentgelt, Umlagen und Steuern fallen trotzdem an. Der Strom wird deshalb nicht automatisch günstiger. So weit ist es: Ein laufendes Angebot für Haushalte war in Baden-Württemberg am 27. Oktober 2026 noch nicht bekannt. Mehrere Anbieter bereiten eines vor. Unabhängige Informationen, einen Rechner und den Stand aller Netzbetreiber im Land gibt es unter energysharing-bw.de.